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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wärme-stromverkauf an Mieter oder und Nachbarn



petzie25
31.05.2009, 14:54
Wie funktioniert der Wärmeverkauf an Mieter oder und Nachbarn vom eigenen BHKW? Hat dies Auswirkungen auf die Fördergelder?



Kann ein Stromverkauf an Mieter oder Nachbarn zusätzlich zu dessen Stromlieferanten erfolgen, oder muß dann der komplette Strombedarf über mich als BHKW betreiber erfolgen?

strometheus
23.06.2009, 11:29
Hallo,
habe dazu folgende Informationen bekommen:
Der Wärmeverkauf erfolgt normalerweise über Kostenumlage. Dabei dürfen (natürlich) nicht alle BHKW-Kosten umgelegt werden, sondern nur die anteiligen Wärmeerzeugungskosten. Diesen Anteil erhält man aus dem Leistungsverhältnis Pel zu Pth.
Als Eigentümer bleibt man dann zwar erstmal auf den Kosten der Stromerzeugung sitzen, aber dafür erhält man ja die Stromerlöse und die sollten deutlich über den anteiligen Brennstoffkosten liegen.
Ebenfalls sitzen bleibt man auf der Investition in das BHKW, aber dafür kriegt man schließlich Miete.

Beim Strom wird ja immer über die Zähler abgerechnet und ein Zähler kann immer nur einem Vertrag zugeordnet sein - sonst Chaos deluxe.
Heißt, wenn Sie den Strom an die Mieter verkaufen wollen, dann komplett und Sie müssen auch die Abrechnung über die entsprechenden Zähler machen.
Im Ergebnis ist ein Teil der verkauften Strommenge selbsterzeugt und der Rest vom EVU oder sonstigen Stromlieferanten. Und wenn es genug Stromkunden gibt, ist der Arbeitspreis pro kWh vermutlich geringer, als würde jeder einzeln kaufen und dann ist das auch wirtschaftlich richtig sinnig.
Soweit mein Verständnis als interessierter Laie mit ganz ähnlichen Fragestellungen im Kopf, aber vielleicht haben ja die Profis im Forum noch weitere Info...???
Viele Grüße,
Strometheus

petzie25
24.06.2009, 23:08
vielen Dank für deine Antwort strometheus.
wäre es eventuell noch sinvoller eine extra Firma zu Gründen welche Käufer und Betreiber von dem BHKW ist und die Wärme und den Strom dann verkaufen könnte? Somit könnten doch dann die kompletten Anlagenkosten abgeschrieben und auch der Preis für den Wärmeverkauf könnte prinzipell frei gewählt werden oder!

strometheus
25.06.2009, 10:23
Guten Morgen,
also meines Erachtens löst das die Probleme nicht, denn auch als Privatmann kann man die Abschreibungen als Werbungskosten geltend machen - wie jede Investition in die vermietete Immobilie. Einziger echter Vorteil ist dann wahrscheinlich, dass man als Firma direkt die Vorsteuer abziehen kann - immerhin 19%, aber ob das die Mehrkosten einer Firmengründung rechtfertigt...hmm...
Was die Preisfindung von Strom und Wärme angeht, sehe ich auch keinen Unterschied zwischen einer Firma und einem Privatmann. Entscheidend ist aber, dass alle möglichen und unmöglichen Vorschriften bei der Abrechnung mit den Mietern greifen und von freier Wahl sicher keine Rede sein kann.
Heißt, Wärmeabrechnung siehe oben (anteilige Heizkosten des BHKW) in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen und umlegen. Den Strom muss man dann den Mietern sehr günstig anbieten, denn zwingen kann man sie nicht. Aber wenn der eigene Strombezug günstig genug ist, sollte das durch die Mischung selbsterzeugten und zugekauften Stroms profitabel sein.

Sonnige Grüße,
Strometheus

Gerd Schunck
09.10.2009, 00:09
Hallo

Bin Gerd seit dem 01.09.09 betreibe ich einen Dachs 5,5 ,mit Brennwertunterstützung und 1000l Pufferspeicher mit Hydraulischer Weiche . In den Letzten kalten Tagen kam ich auf täglich 24 Betriebsstunden also 100 % Ausnutzung zur Zeit
wohl gemerkt
Also 2 Gebäude werden von mir mit Wärme und Strom beliefert.
Das eine Gebäude bewohne ich mit meiner Familie, das andere wird von 4 Familien bewohnt.Als erstes mußte der Kostenvoranschlag während der Montage um 20% nachgebessert werden trotz enormer Eigenleistung .
Dann wurde ich von der Tatsache dass ich der Stromanbieter meiner Mieter bin, ganz schön überrumpelt .
Laut Aussage der Heizungsbaufirma ist nur über die Schiene die Anlage richtig efektiv zu nutzen.Der Preisunterschied zwischen vekauftem Strom und eingespeistem Strom ist 8 Cent.
Trotzdem bin ich nicht schlüssig ob ich die 4 eigenen Stromzähler rückbauen soll und wieder 4 Stadtwerkezähler einbauen lassen soll. Was natürlich erneute zusätzliche Kosten verursachen würde. Wer hat mit Stromverkauf mehr Erfahrung , oder wem auch das Risiko der Strom selbst zu verkaufen zu hoch ist, wäre für jeden Rat dankbar!
Im Vorfeld konnte mir keiner einen Rat geben die Herrn Energieberater und die Herrschaften von den Stadtwerken nicht.
Gerade über das BHKW sind die Informationen etwas spärlich gegenüber Sonnenkollektoren Gerd

mephisto
18.10.2009, 14:52
Hallo
Dann wurde ich von der Tatsache dass ich der Stromanbieter meiner Mieter bin, ganz schön überrumpelt .
Laut Aussage der Heizungsbaufirma ist nur über die Schiene die Anlage richtig efektiv zu nutzen.Der Preisunterschied zwischen vekauftem Strom und eingespeistem Strom ist 8 Cent.
Trotzdem bin ich nicht schlüssig ob ich die 4 eigenen Stromzähler rückbauen soll und wieder 4 Stadtwerkezähler einbauen lassen soll. Was natürlich erneute zusätzliche Kosten verursachen würde. Wer hat mit Stromverkauf mehr Erfahrung , oder wem auch das Risiko der Strom selbst zu verkaufen zu hoch ist, wäre für jeden Rat dankbar!


Hallo zusammen,
hallo gerd,

Preisunterschied bei ca. 11 - 12 ct/kwh.
Die eigenen Zähler drinnen lassen, erspart die Zählergebühren
( ca. 5 - 6 €/monat.
Vom EVU einen Bezug- und einen Einspeisezähler einbauen lassen,
über die eigenen Zähler mit den Mietern abrechnen, BHKW- Strom und EVU-Strom.
Da Du Strom verkaufst bist Du automatisch Unternehmer.
Eine Gewerbeanmeldung kostet ca. 22 €.

Gruß
mephisto

hansi
03.11.2009, 10:56
Hallo,

leider bin ich aus den bisherigen Antworten nicht so recht schlau geworden... daher nochmal konkret die Frage:

Wie funktioniert Wärmeverkauf an Mieter vom eigenen BHKW?
Wäre es möglich einen Wärmemengenzähler einzubauen und das Ergebnis mit dem Nahwärmetarif des örtlichen Energieversorgers zu berechnen?

Schonmal vielen Dank für eure Antworten

Grüße Hansi

strometheus
16.03.2010, 12:36
Hallo Hansi,

also ich versuche nochmal die einfachste und nach meinen Recherchen rechtssichere Variante zu erklären, aber eine Aussage der Profis wäre klasse!!!

Variante 1) Wärmeliefervertrag
Es gibt theoretisch die Variante mit dem Mieter einen Wärmeliefervertrag zu schließen. Aber dazu kann man ihn nicht zwingen und was ist, wenn nur ein Teil der Mieter mitmacht?
Ist daher meines Erachtens zu unsicher und kompliziert und daher für mich (=kleiner Vermieter) kein gangbarer Weg.

Variante 2) Heizkostenumlage
Das ist in aller Regel bei einer Zentralheizung Sachstand und die HeizkostenV und sonstiges sehen ja ziemlich genau vor, wie das zu laufen hat.
Spannend ist bei BHKWs herauszubekommen welchen Anteil des BHKW-Gasverbrauchs und der Betriebskosten man der Wärmeerzeugung zurechnen und über die Heizkosten umlegen kann.
Plausibel ist, das Verhältnis Pth/Pel als Faktor auf den Gasverbrauch des BHKW anzuwenden und diese Menge - zusammen mit dem Gasverbrauch des Spitzenlastkessels - in die Heizkostenumlage zu übernehmen. Nach Menge * Preis hat man die Brennstoffkosten zur Wärmeerzeugung sauber ermittelt.
Analog könnte man allen sonstigen Betriebskosten des BHKW verfahren.

Sehen das die Profis auch so? :confused:

Auch hätte ich gerne ein bisschen was offizielles an der Hand, ein Gerichtsurteil oder ähnliches? Hat da schon jemand was gefunden?

Viele Grüße,

Strometheus

mephisto
16.03.2010, 20:51
Hallo zusammen,

wir sind eine Eigentümergemeinschft mit 41 WE, haben seit Sept 09 ein BHKW Mephisto 20+ von Kraftwerk aus Hannover ( 20 Kw elektr. 46,7 th).

Wir rechnen mit unseren Eignern und Mietern nach Variante 2) Heizkostenumlage
ab.
Für das HZA benötigen wir ja den Anteil Gas el am ges. BHKW verbrauch,
die Diff. ist der Anteil th zuzügl. Spitzenkessel für die Heizkostenumlage.

Viele Grüße

mephisto

BHKW 71
17.03.2010, 11:24
Die Variante 1 liefe m.E. auf ein Contracting hinaus - da gelten ganz andere Bedingungen und ist rechtlich wie steuerlich nicht einfach zu handhaben, kann jedoch auch viele Vorteile bringen. Ist jedoch zwingend Einzelfallprüfung !

BHKW71

WSGeG
18.03.2010, 00:16
Hallo Mephisto,
mit große Interesse habe ich gelesen, dass Ihr in Eurem Objekt mit 41 WE die Wärme UND den Strom nutzt.
Wie gestaltet Ihr die interne Abrechnung zu den einzelnen Abnehmern.
Auf der einen Seite produziert Ihr selber, auf der anderen Seite wird (zentral über einen Zähler) zugekauft.
Daraus ergibt sich ein Mischpreis. Auch klar. Abgerechnet wird über Einzelzähler pro WE.
Wie wird das Thema EEG- / Stromsteuern usw, gehandabt.
Gehe ich recht in der Annahme, dass der zugekaufte Strom diese Anteil beinhaltet und der interne nicht ?
Könnte ich so nachvollziehen.
Viele Grüße
WSGeG

Harald
26.03.2010, 19:05
Hallo, an alle, die es interessiert.

Ich betreibe seit 11/2005 ein Eco-Power in einem 10WE-Haus ohne Probleme und habe für diese Anlage mit meiner Frau eine GbR angemeldet und einen Gewerbeschein bekommen.
Den 19% Steueranteil habe ich als Vorsteuerabzug beantragt und auf Nachweis bekommen.
Für die Finanzierung durch die KFW mussten natürlich die banküblichen Sicherheiten gebracht werden.
Die anteiligen Wärme- und Wartungskosten werden bei der jährlichen Heizkostenabrechnung durch das Abrechnungsunternehmen verteilt.
Der Strom wird an den EVU direkt verkauft und über 2-Wege-Zähler ermittelt.
Teils wird der erzeugte Strom von der Anlage selbst und im Allgemeinstrom verbraucht, gesondert gemessen und mit den Mietern abgerechnet. -Preis nach EVU-.
Für den gelieferten Strom gibt es den üblichen Preis nach EEX / KwK-Zuschlag / Min.-St.-erstattung / verm.NU
Den Stromverkauf an die Mieter habe ich zwar auch schon angedacht, aber ich finde, um evtl. Meinungsverschiedenheiten aus dem Weg zu gehen, keine faire Verteilungsmethode für den erzeugten Strom. Ausserdem ist mir das Ausfallrisko zu hoch. Wenn das EVU den Zähler sperrt, dann wird das zähneknirschend hingenommen, aber nicht wenn man das als Vermieter tut, zumal eine Sperrung, egal wer das macht unzulässig ist.
Im Moment werde ich nichts ändern und bin bisher so gut zurecht gekommen.
Falls noch Fragen sind, dann bitte eine Mail an Harald.Quirling@online.de
Viele Grüsse aus dem Norden
Harald

MichaS
31.03.2010, 14:43
in einem anderen Bereich dieses Forums habe ich bereits auf eine interessante Broschüre vom BMU hingewiesen, die ganz hilfreich zu diesem Thema ist. Die Gründung einer GbR ist in diesem Fall die einstig sinnvolle Lösung.

Um der Problematik des Strompreises aus dem Weg zu gehen, würde ich den Strom an die Mieter/ Eigentümer zum gleichen Preis verkaufen wie er vom Stromversorger angeboten wird. Hierbei gibt es dann keine Probleme mit der Strombilanzierung. Wenn du deine eigenen Stromzähler zur Abrechnung mit den Mietern/ Eigentümern kaufst, kannst du den Mietern immerhin die Zählergebühr ersparen, was ja teilweise 20-30% der Jahresstromkosten eines 2-3 Personenhaushaltes ausmacht. Über den Erlös des Stromverkaufs subventioniert man dann die Wärmeenergie, die dann zu einem deutlich günstigeren Preis angeboten werden kann. Der Abnehmer spart dann nicht beim Strom sondern bei der Wärme. Kommt aber dann aufs gleiche raus.

http://www.bmu.de/mediathek/veroeffentlichungen/publ/42158.php

mephisto
07.04.2010, 13:30
Hallo zusammen,
theor. ergibt sich ein Mischpreis beim Stromzukauf.
Wir als GbR verkaufen und kaufen den Strom vom EVU. Bei uns wohnen Mieter und Eigentümer. Die Mieter bezahlen den Preis vom EVU ohne Zählergeb.(z.Zt.19,04 ct, die Eigentümer 17 ct. Die Wärme wird über Wärmezähler wie üblich abgerechnet.

Hier noch ein paar Zahlen zum Stromverbrauch im letzten halben Jahr:
94 % des im Haus verbrauchten Stroms haben wir selbst erzeugt,
28% haben wir zugekauft,
23 % des erzeugten eingespeist,
77 % des erzeugten selbst verbraucht.

Ausserdem ist mir das Ausfallrisko zu hoch
Harald,
wieso Ausfallrisiko? Hast Du keinen Vertrag mit den Mietern?
Ich habe einen Vertrag entworfen, bei dem auch drin steht das bei Nichtbezahlung Strom gesperrt wird, wie beim EVU.

Gruß
Mephisto

Reithmannviertakter
07.04.2010, 14:34
Hier noch ein paar Zahlen zum Stromverbrauch im letzten halben Jahr:
94 % des im Haus verbrauchten Stroms haben wir selbst erzeugt,
28% haben wir zugekauft,
23 % des erzeugten eingespeist,
77 % des erzeugten selbst verbraucht.




Das ist Super, allein wenn ich da wohnen würd, würd ich das doch noch etwas
erläutert haben wollen, aber ich wohn ja nicht dort :rolleyes:

BHKW 71
08.04.2010, 01:03
Hallo BHKW-Freunde !

Ich habe eine Möglichkeit finden können, o.g. Bilanz noch zu verbessern ! ;)
Kabel aus dem BHKW für Pumpen ausklemmen - auf UV umlegen, welche vom Allgemeinstrom eingespeist wird. 220V-Relais dazwischen und auf Pumpen verdrahten -->keinerlei Geräte-Eingriff, und siehe da: der EVU-Zähler muß sich befleißigen, den ganzen Pumpenstrom (immerhin bis an 0,4 kW x Betriebstunden, da sammelt sich was zusammen...) mit zu zählen... :D
Da rechnet sich über die Dauer selbst bis zum ersten Motorwechsel ein MFH mit Mieterstromverkauf ganz anders... Damit gibt es in der Heizkostenabrechnung keinen Betriebsstrom mehr, die HK sinken (marginal) - da dieser Strom über den Allgemeinstromzähler nach qm umgelegt wird... Dem Mieter wird es egal sein, unter welcher Rubrik dieser Stromanteil geführt wird ! :rolleyes:
Gruß, BHKW 71

strometheus
19.04.2010, 12:59
Hallo zusammen,

finde es interessant, dass bisher keiner über die Stromvermarktungsvariante gemäß KWK-G 2009, nämlich die Verrechnung über Unterzähler schreibt!?
Das würde doch de facto zum objektinternen Stromabsatz zum Arbeitspreis des EVU führen, ohne dass ich mit jedem Mieter einen Vertrag brauche.
Heißt also, wenn ich als Anlagenbetreiber mit dem EVU den "abrechnungsrelevanten Zählpunkt" abrechne, steht da erstmal eine Strommenge zu Buche, die aus dem Netz entnommen und im Objekt verbraucht wurde. Von dieser Strommenge werden dann die Strommengen auf den Unterzählern, die von anderen Stromlieferanten beliefert werden, abgezogen.
Damit sinkt meine "Stromschuld" beim EVU um die Menge des intern verbrauchten Stroms und ich erhalte praktisch meinen Arbeitspreis.
ABER:
Was passiert, wenn die intern verbrauchte Strommenge über den Strombezug aus dem Netz hinausgeht?
Das ist ja logischerweise der Normalfall und dann entstünde im Extremfall (=gar keine Lieferverträge mit Mietern oder Eigentümern) ein Stromguthaben ggü. dem EVU.
Super wäre natürlich auch hier eine Abrechnung zum Arbeitspreis und da die EVUs und Lieferanten sowieso über ihre Bilanzkreise abrechnen, muss sich der EVU diese Kosten sowieso von den Lieferanten wiederholen.
Aber ich könnte mir vorstellen, dass die sich da erstmal querstellen...

Gibt es dazu Erfahrungswerte im Forum?

Viele Grüße,
Strometheus

Energy
30.04.2010, 16:09
Hallo Zusammen,

wird Strom an Mieter verkauf muss
1. die EEG Umlage abgeführt werden (auch rückwirkend BGH Entscheidung zum EEG 2004)
2. Vermieter können so gut wie keine MWSt erstattet bekommen, da die "Hauptleistung" die MWSt frei Vermietung ist und damit die Nebenleistung Stromverkauf ebenfalls MWSt frei erfolgt.

Die Lösung:
realiesieren Sie eine Stromeigenversorgung außerhalb des EnWG (Energiewirtschaftsgesetzes) => d.h. die Mieter produzieren ihren Strom mit dem BHWK das Vermieter zur Verfügung stellt selbst.:)

Die rechtssicheren Verträge gibt es bei Energy Consulting Meyer
www.energy-consulting-meyer.de

Grüße

Euer Energy Spezialist