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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine EEG-Vergütung ohne nachhaltiges Pflanzenöl



Markus Gailfuß
15.05.2009, 16:29
Seit Februar 2009 liegt der erste Referentenentwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vor. Diese regelt die Anforderungen an die Herstellung flüssiger Biomasse, an die Treibhausgasminderung bei der Stromerzeugung aus flüssiger Biomasse, das Verfahren und die Nachweispflichten sowie die Einrichtung eines Anlagenverzeichnisses.
Wichtig zu wissen ist insbesondere
- dass die Nachhaltigkeitsverordnung für alle Pflanzenöle gilt :eek:
- und auch der Grundvergütungsanspruch nach dem EEG nicht gewährt wird, wenn die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnung nicht erfüllt werden. :mad:
Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung soll am 01.01.2010 in Kraft treten.
Welche Auswirkungen wird die Nachhaltigkeitsverordnung auf den Weiterbetrieb von Pflanzenöl-BHKW eurer Meinung nach haben?

ranrick
20.05.2009, 13:30
Um nicht in Schwierigkeiten zu kommen empfehle ich unser Rapsöl - dieses hat sich bewährt (Sauberkeit) und es gibt auch keine Probleme mit der NAchhaltigkeitsVO ...

agamar
20.05.2009, 17:34
und es gibt auch keine Probleme mit der NAchhaltigkeitsVO ...
:confused:
Warum gibt es keine Probleme mit der NachhaltigkeitsVO?
:confused:

Borghorst Energie
02.06.2009, 17:27
Seid einem Jahr fahre ich mein BHKW ( 420 KW) mit Palmöl. Rapsöl war mir zu teuer. Wer kennt einen seriösen Pflanzenölhändler der RapsÖl zu akzeptabelen Preisen verkauft und wie weit ist die Entwicklung von Yatropha Öl? Das soll ja erstens günstiger sein und zweitens ohne Nachhaltigkeitsverordnung da es absolut kein Lebensmittel ist.

Wer hat da schon Erfahrung?
Liebe Grüße
Calapa

Markus Gailfuß
02.06.2009, 23:30
Seid einem Jahr fahre ich mein BHKW ( 420 KW) mit Palmöl. Rapsöl war mir zu teuer.
Wann hast du denn deine Pflanzenöl-BHKW-Anlage bestellt bzw. in Betrieb genommen?


...und wie weit ist die Entwicklung von Yatropha Öl? Das soll ja erstens günstiger sein und zweitens ohne Nachhaltigkeitsverordnung da es absolut kein Lebensmittel ist.
Die Begründung, dass keine Nachhaltigkeitsverordnung notwendig ist, da Jatropha-Öl kein Speiseöl sei, hört man in letzter Zeit häufiger -
ist aber absoluter BLÖDSINN. Auch Jatrophaöl muss die Bestimmungen der Nachhaltigkeitsverordnung entsprechen, damit das BHKW eine EEG-Vergütung erhält.

Borghorst Energie
03.06.2009, 10:03
Danke für Deine promte Antwort. Mein BHKW habe ich Dezember 2007 in Betrieb genommen den Kaufvertrag habe ch 2006 unterschrieben. Hast Du schon etwas gehört zum Thema Yatropha positiv oder negativ List?

Herzlichst
Calapa

Markus Gailfuß
03.06.2009, 10:24
Hi,
nach Inkrafttrten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung ist es unerheblich, ob ein Pflanzenöl auf der Positiv- oder Negativliste des EEG steht.
Alle Pflanzenöle müssen dann die Nachhaltigkeitsverordnung erfüllen.

Übrigens:
Ab Ende Juni informieren wir auf der neuen Internetseite
http://www.biomasse-nachhaltigkeitsverordnung.de/
über aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Markus Gailfuß
14.06.2009, 01:20
Am 10. Juni hat das Bundeskabinett die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung beschlossen.
Mehr hierzu ab 16. Juni im im Newsletter des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html)
sowie
auf der neuen Informationsseite über die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (http://www.biomassestrom-nachhaltigkeitsverordnung.de).

Borghorst Energie
15.06.2009, 16:08
Ab 1.1.2010 darf laut Referentenentwurf ( Beschluss) kein Palmöl mehr in BHKW´s verbrannt werden. Wer weiss wo und ab wann es Yatrophaöl auf dem Markt gibt? Oder andere günstige Alternativen. Raps ist auch schon zu teuer für einen wirtschaftlichen Betrieb.

Danke für gute Tips
Borghorst Energie

konstanz
15.06.2009, 16:54
Palmöl darf - genau wie jedes andere Öl - weiterhin genutzt werden, wenn es die Bedingungen der Nachhaltigkeitsverordnung einhält.
Auch die anderen Pflanzenöle müssen diese Bedingung einhalten, da sonst keine EEG-Vergütung bezahlt wird.

Markus Gailfuß
20.09.2009, 14:31
Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (http://www.biomassestrom-nachhaltigkeitsverordnung.de)ist seit dem 24. August in Kraft getreten.
Für 2010 gelten für alle Pflanzenöle noch Übergangsbestimmungen - spätestens ab 2011 müssen dann die Bestimmungen der komplizierten Regelung erfüllt werden.
Weitere infos unter www.biomassestrom-nachhaltigkeitsverordnung.de (http://www.biomassestrom-nachhaltigkeitsverordnung.de)sowie am 27. Oktober im Rahmen der Konferenz "Auswirkungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung auf Pflanzenöl-BHKW (http://http://www.bhkw-konferenz.de/veranstaltung/091027_anm.pdf)".