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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vergütung bei Einleitung von mehr als 10 Gew.% KLÄRSCHLAMM in die Biogasanlage



Biogas87
22.07.2010, 14:25
Hallo an alle Forenmitglieder,

ich bin ein neues Mitglied hier im Forum und beschäftige mich zur Zeit mit der Möglichkeit Klärschlamm in Biogasanlagen einzuleiten.

Die prinzipielle Rechtmäßigkeit und der Umgang mit dem Gärrest sind geklärt!
Eine Frage kann ich jedoch leider auch nach Gesprächen mit unterscheidlichen Behörden nicht endgültig als geklärt betrachten:

Laut BiomasseV ist Klärschlamm nicht als Biomasse anerkannt. Nur wenn unter 10 Gewichtsprozent Klärschlamm eingespeist werden, handelt es sich bei dem Gemisch noch um Biomasse. §27 EEG gibt vor, dass nur Strom aus Biomasse oder aus sonstiger Biomasse vergütet wird.

Unter der Annahme, dass einer Biogasanlage mehr als 10 Gewichtsprozent Klärschlamm zugeführt werden, ist mir die rechtliche Situation nicht ganz klar und ich sehe vier mögliche Vergütungsvarianten:

1. Die Vergütung entfällt komplett, da die komplette Mischung als Klärschlamm anzusehen und somit keine Biomasse mehr ist?!
2. Nur der Anteil des Stroms aus Biomasse wird vergütet?!
3. Der Anteil aus Strom aus Biomasse wird als solcher vergütet und der Strom aus Klärschlamm nach §25 EEG als Klärgas?!
4. Das komplette Gemisch wird als Biomasse vergütet, weil Klärschlamm unter sonstige Biomasse fällt?!

Meine Frage: Welche Variante ist korrekt? Hat jemand Erfahrungen?

In der Hoffnung auf Erleuchtung und mit vielen Grüßen.

Markus Gailfuß
23.07.2010, 13:41
Bei einer solchen Fragestellung rate ich zwingend zu einer Rechtsberatung durch einen Fachanwalt.

Ich gehe jedoch aufgrund des Ausschließlichkeitsprinzip davon aus, dass keine EEG-Vergütung gemäß den Biomasse-Vergütungssätzen gewährt wird.