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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EEG-Vergütung für BHKW 1994



Master2010
04.09.2010, 13:35
Hallo zusammen!

Für Berechnungen im Rahmen meiner Masterarbeit benötige ich die genaue Vergütung, die ich mit einem BHKW, Inbetriebnahme 1994, 14 KW elektrisch, bei Umstellung von fossilem Öl auf den Betrieb mit Rapsöl erzielen kann. Leider bin ich mir nicht sicher, welche Zuschläge ich berücksichtigen kann. Der Motor des BHKW wurde bereits erneuert, ich denke aber, dass dies keinen Einfluss hat, weil die Erneuerungskosten nicht bei 50 % des Anschaffungspreises lagen.

1. Nach meinem derzeitigen Kenntisstand kommt eine Vergütung nach KWKG nicht in Frage, da die Anlage zu alt ist. Die Vergütung nach EEG müsste sich auf 11,67 Cent/kWh Grundvergütung + 6 Cent/kWh Bonus für nachwachsende Rohstoffe belaufen. Ist das so korrekt?

2. Ist der KWK-Bonus auch anzurechnen oder wird er auf Grund des Alters der Anlage nicht gezahlt? Ist die aktuelle Umstellung auf Pflanzenöl ausreichend, um den KWK-Bonus in Anspruch zu nehmen?

3. Muss das verwendete Rapsöl versteuert werden oder gibt es eine Befreiung ähnlich wie es sie für den Betrieb von landwirtschaftlichen Geräten gibt?

4. Muss der Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden, um die Vergütung nach EEG zu erhalten oder gibt es eine Regelung ähnlich der, die es für Photovoltiak-Anlagen gibt?

Fragen über Fragen... :confused: Ich hoffe jemand kann sie beantworten...
Vielen Dank schon einmal vorab für jede Hilfe!

Markus Gailfuß
04.09.2010, 21:24
Hallo Master 2010 -

1. NawaRo-Bonus und Grundvergütung erhält die Anlage ab 2011 nur, wenn das Rapsöl und die BHKW-Anlage (!) den Vorgaben der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (www.biomassestrom-nachhaltigkeitsverordnung.de) entsprechen und anhand eines der beiden Zertifizierungssysteme zertifiziert sind.

2. KWK-Bonus in Höhe von 3 Cent/kWh wird gewährt - wenn die Wärmenutzung durch einen Umweltgutachter jährlich (!) zertifiziert wird.

3. Meinst du da die Energiesteuer? Wenn du einen Nachweis führen kannst, dass die Anlage einen Jahresnutzungsgrad von 70% aufweist, dann erhälst du die Energiesteuer zurück. Nachweis muss geführt werden mittels geeichten Zählern.

4. Es gibt eine kaufmännisch bilanzielle Abrechnungs-Möglichkeit aber keine Regelung wie bei kleinen Fotovoltaikanlagen.

Master2010
05.09.2010, 10:22
Hallo!
Erst einmal vielen Dank für die sehr hilfreiche und schnelle Antwort! Auf die Nachhaltigkeitsverordnung war ich bisher nur im Zusammenhang mit Palmöl usw. gestoßen...

So wie ich die Nachhaltigkeitsverordnung verstehe, müsste Rapsöl, das in Deutschland mittels konventioneller Landwirtschaft produziert wird, in der Regel den Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden (wenn man es zertifizieren lässt), zumindest bis 2017/18. Oder?

Welche Anforderungen werden an das BHKW gestellt? Dazu habe ich keine Angaben in der Nachhaltigkeitsverordnung gefunden. Oder hab ich da etwas beim Überfliegen übersehen?

Gruß
Carina

Hans
06.03.2011, 11:49
Kann mi rjemand helfen wo ich die Vergütungssätze für Italien finden kann?