Master2010
04.09.2010, 13:35
Hallo zusammen!
Für Berechnungen im Rahmen meiner Masterarbeit benötige ich die genaue Vergütung, die ich mit einem BHKW, Inbetriebnahme 1994, 14 KW elektrisch, bei Umstellung von fossilem Öl auf den Betrieb mit Rapsöl erzielen kann. Leider bin ich mir nicht sicher, welche Zuschläge ich berücksichtigen kann. Der Motor des BHKW wurde bereits erneuert, ich denke aber, dass dies keinen Einfluss hat, weil die Erneuerungskosten nicht bei 50 % des Anschaffungspreises lagen.
1. Nach meinem derzeitigen Kenntisstand kommt eine Vergütung nach KWKG nicht in Frage, da die Anlage zu alt ist. Die Vergütung nach EEG müsste sich auf 11,67 Cent/kWh Grundvergütung + 6 Cent/kWh Bonus für nachwachsende Rohstoffe belaufen. Ist das so korrekt?
2. Ist der KWK-Bonus auch anzurechnen oder wird er auf Grund des Alters der Anlage nicht gezahlt? Ist die aktuelle Umstellung auf Pflanzenöl ausreichend, um den KWK-Bonus in Anspruch zu nehmen?
3. Muss das verwendete Rapsöl versteuert werden oder gibt es eine Befreiung ähnlich wie es sie für den Betrieb von landwirtschaftlichen Geräten gibt?
4. Muss der Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden, um die Vergütung nach EEG zu erhalten oder gibt es eine Regelung ähnlich der, die es für Photovoltiak-Anlagen gibt?
Fragen über Fragen... :confused: Ich hoffe jemand kann sie beantworten...
Vielen Dank schon einmal vorab für jede Hilfe!
Für Berechnungen im Rahmen meiner Masterarbeit benötige ich die genaue Vergütung, die ich mit einem BHKW, Inbetriebnahme 1994, 14 KW elektrisch, bei Umstellung von fossilem Öl auf den Betrieb mit Rapsöl erzielen kann. Leider bin ich mir nicht sicher, welche Zuschläge ich berücksichtigen kann. Der Motor des BHKW wurde bereits erneuert, ich denke aber, dass dies keinen Einfluss hat, weil die Erneuerungskosten nicht bei 50 % des Anschaffungspreises lagen.
1. Nach meinem derzeitigen Kenntisstand kommt eine Vergütung nach KWKG nicht in Frage, da die Anlage zu alt ist. Die Vergütung nach EEG müsste sich auf 11,67 Cent/kWh Grundvergütung + 6 Cent/kWh Bonus für nachwachsende Rohstoffe belaufen. Ist das so korrekt?
2. Ist der KWK-Bonus auch anzurechnen oder wird er auf Grund des Alters der Anlage nicht gezahlt? Ist die aktuelle Umstellung auf Pflanzenöl ausreichend, um den KWK-Bonus in Anspruch zu nehmen?
3. Muss das verwendete Rapsöl versteuert werden oder gibt es eine Befreiung ähnlich wie es sie für den Betrieb von landwirtschaftlichen Geräten gibt?
4. Muss der Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden, um die Vergütung nach EEG zu erhalten oder gibt es eine Regelung ähnlich der, die es für Photovoltiak-Anlagen gibt?
Fragen über Fragen... :confused: Ich hoffe jemand kann sie beantworten...
Vielen Dank schon einmal vorab für jede Hilfe!