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Thema: Auslaufen der Stromvergütung für KWK-Anlagen

  1. #1
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    Unglücklich Auslaufen der Stromvergütung für KWK-Anlagen

    In den letzten Tagen bekamen etliche Betreiber von KWK-Anlagen, deren Anlage im Zeitraum von 1990 bis zum 31. März 2002 in Betrieb gegangen sind (Neue Bestandsanlagen), Post von ihrem jeweiligen Netzbetreiber.
    Darin wird den BHKW-Betreibern mitgeteilt, dass gemäß dem KWK-Gesetz ab dem 01.01.2010 keine Vergütung mehr gemäß Einspeisevertrag bzw. dem üblichen Preis der EEX für den KWK-Strom bezahlt werden kann.
    Weitere Informationen zu diesem Sachverhalt können Sie unserem Bericht „Keine Vergütung mehr für KWK-Strom“ (http://www.bhkw-infozentrum.de/state...aeuft_aus.html) innerhalb der Rubrik „Aktuelle KWK-Statements“ entnehmen.

    Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, bitten wir Sie ihren Fall hier zu schildern. Außerdem können Sie gerne Ihre Meinung zu diesem Sachverhalt veröffentlichen.
    Viele Grüße,
    Markus Gailfuß

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  2. #2

    Standard Strom aus KWK-Anlagen nicht an den Netzbetreiber liefern

    Die NATURSTROM AG (www.naturstrom.de) ist im Bereich Erneuerbare Energien tätig, wir versorgen mehr als 40.000 Kunden bundesweit mit Strom.

    Wir sind interessiert, Strom aus KWK-Anlagen zu erwerben. Das gilt sowohl für Anlagen, die ansonsten nach dem KWK-Gesetz mit ihrem Netzbetreiber abrechnen können, als auch für den nun neuen Fall, dass der Netzbetreiber ab 2010 keine KWK-Vergütung mehr zahlen will.

    Betreiber von KWK-Anlagen, die den erzeugten Strom unabhängig vom Netzbetreiber und dem KWK-Gesetz verkaufen wollen, mögen mich bitte ansprechen.

    Dr. Thomas E. Banning
    NATURSTROM AG
    banning@naturstrom.de
    09191 62565 0

  3. #3

    Unglücklich Keine KWK-Vergütung mehr?

    Hallo liebe Leute vom KWK24,
    habe heute auf der Seite www.kwkg-novelle.de gelesen, dass "ab dem 01.01.2010 keine Vergütung mehr gemäß Einspeisevertrag bzw. dem üblichen Preis der EEX für den KWK-Strom bezahlt werden kann."
    Meine Frage nun:
    Gilt dies auch für mein BHKW?
    Viele Grüße
    Karsten
    Geändert von Markus Gailfuß (18.09.2009 um 23:55 Uhr)

  4. #4
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    Frage BHKW-/KWK-Daten benötigt

    Hallo Karsten,

    diese Problematik betrifft ja derzeit nur KWK-Anlagen, die zwischen dem 01.01.1990 und dem 31.03.2002 in Betrieb gegangen sind.
    Wie groß ist denn deine Anlage und wann ist sie in Betrieb gegangen?

    Hier findest du eine Übersicht über die Anlagen-Kategorien des KWK-Gesetze.
    Viele Grüße,
    Markus Gailfuß

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  5. #5

    Unglücklich Neue Bestandsanlage?

    Hallo Markus,
    ich glaube, dass ich mit meiner Anlage
    25 kW / Beginn des Betriebs Januar 2002
    zu diesen "Neuen Bestandsanlagen" gehöre, oder?
    Wenn ich den Text aus dem Bericht „Keine Vergütung mehr für KWK-Strom“ richtig verstehe, trifft mich dieses Problem, oder?
    Vielen Dank für deine/eure Hilfe,
    Karsten

  6. #6
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    Reden Ja und nein - also im Prinzip NEIN

    Hallo Karsten,

    deine Anlage ist zwar eine neue Bestandsanlage gemäß dem KWK-Gesetz

    ABER

    gemäß KWK-Gesetz § 4 Absatz 4 entfällt die Verpflichtung zur Abnahme und Vergütung des KWK-Stroms nur, wenn die KWK-Anlage eine elektrische Leistung über 50 kW aufweist
    - und dies ist bei dir nicht der Fall.
    Daher kannst du auch in Zukunft weiterhin den üblichen Preis von deinem Netzbetreiber erhalten.
    Viele Grüße,
    Markus Gailfuß

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  7. #7

    Ausrufezeichen Vermarktung von KWK Strom

    Hallo zusammen,

    wie wir in der letzen Zeit hören, werden Anlagenbetreibern keine oder nur sehr schlechte Angebote gemacht, sobald die Förderung ausläuft. Wir kaufen seit Jahren KWK Strom und würden auch für die Betroffenen Anlagen gerne tätig werden. Kontakt unter poehling@getec-energie.de

    KWK Strom ist wertvoll !

  8. #8
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    Ausrufezeichen Gilt für Anlagen > 50 kW

    Leider hat sich in dem heutigen Newsletter ein kleiner Fehler eingeschlichen. Richtig ist, dass die KWK-Zuschlagszahlung für Bestandsanlagen, die zwischen dem 01.01.1990 und dem 31.03.2002 installierte wurden, unabhängig von der Leistung auslaufen.
    Bei Anlagen unter 50 kW besteht aber weiterhin eine Vergütungs- und Abnahmepflicht durch den Netzbetreiber.

    In dem ausführlicheren Bericht "Keine Vergütung mehr für KWK-Strom" ist dies ohne Verwechslungsgefahr dargelegt.
    Viele Grüße,
    Markus Gailfuß

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  9. #9

    Standard Vermarktungsideen für KWK-Strom

    Konkurrenz belebt das Geschäft. Getreu diesem Motto möchten wir Sie darüber informieren, dass auch die Stadtwerke Leipzig sich freuen würden, betroffenenen KWK-Anlagenbetreibern mit individuellen Lösungen und persönlicher Beratung alternative Lösungen aufzuzeigen.

    Sprechen Sie uns bitte einfach an.

    Michael Juhre
    Stadtwerke Leipzig GmbH
    michael.juhre@swl.de
    0341 121-8288
    Innovative Stromvermarktungsideen für KWK-Anlagen gibt's bei den Stadtwerken Leipzig. Interesse? Hier klicken

  10. #10

    Frage KWK-Zulage BHKW über 50kw

    Die Stadtwerke hatten mir am Telefon mitgeteilt, daß die KWK-Zulage
    für neue kleine KWK-Anlagen die zwischen dem 01.04.2002 und
    31.12.2008 mit einer Leistung von über 50 KW zum Ende des Jahres
    2010 noch mit 1,94 Cent/kWh vergütet wird.

    Aber ab dem Jahre 2011 keine KWK-Zuschlag mehr bezahlt wird.

    Ist dies richtig und wie sieht dies mit einer Abnahmeverpflichtung aus?

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