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Thema: GFE-BHKW: Diskussion und Stellungnahmen zum Pflanzenöl-BHKW der GFE mbH

  1. #1
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    Ausrufezeichen GFE-BHKW: Diskussion und Stellungnahmen zum Pflanzenöl-BHKW der GFE mbH

    Die Stellungnahme "Anmerkungen zum Vertriebsangebot eines Pflanzenöl-BHKW in Containerbauweise der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarerer Energie mbH" ist seit dem 30.01.2010 um 20:30 Uhr erhältlich.
    Weitere Infos unter http://www.bhkw-infozentrum.de/state...-bhkw_gfe.html

    Es wäre schön, wenn Sie auf dieser Seite über ihre positiven wie negativen Erfahrungen mit dem Vertriebsangebot der GFE berichten -
    oder einfach Ihre Eindrücke und Meinung darlegen würden.

    Nachtrag vom 14.07.2010:
    Das neue DIskussionsforum über Betriebserfahrungen steht Ihnen in der Rubrik BHKW-Investment Angebot der GFE zur Verfügung.
    Geändert von Markus Gailfuß (14.07.2010 um 22:27 Uhr) Grund: Neues Diskussionsforum
    Viele Grüße,
    Markus Gailfuß

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  2. #2

    Standard Pflanzenöl-BHKW der GFE mbH

    Hallo Markus,
    gute Arbeit!!
    Aber eine Frage habe ich zu den Wartungskosten:
    Wenn der Ansatz mit ca. 3,0 Cent pro KWh richtig ist würde das ja
    bedeuten, dass allein für die berechnete 40 KW-Anlage (280.000 KWh)
    Wartungskosten in Höhe von 8.400,- EUR und für eine 150 KW-Anlage
    31.500,- EUR jedes Jahr anfallen!?!
    Da könnte ich mir ja allein von den jährlichen Wartungskosten alle 4 bis
    5 Jahre eine ganz neue Anlage kaufen!?!
    Ist das richtig?

  3. #3
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    Standard Wartungskosten

    In den Wartungskosten sind die Grundrevisionen der Anlage alle 5-6 Jahren enthalten -
    je größer die Leistung der BHKW-Anlage, desto geringer die spezifischen Wartungskosten.
    Bei einer 150 kW-Anlage liegen die Vollwartungskosten bereits deutlich unter 2 Cent je Kilowattstunde.

    Wohlgemerkt ein Vollwartungsvertrag ist eine Art "Rundum-Sorglos-Paket".
    Auf Basis des Vollwartungsvertrages kann auch eine Verfügbarkeitsgarantie mit Pönale vereinbart werden - das geht sonst nicht.
    Viele Grüße,
    Markus Gailfuß

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  4. #4

    Standard

    Hallo miteinander,

    Ich habe ebenfalls ein Angebot von dieser Firma erhalten.

    Ich habe auch im internet rausgefunden, dass die früher das gleiche aber mit Solaranlagen gemacht haben. Anscheind gabs dann schwierigkeiten mit Lieferung oder Ähnliches und die haben diese Idee dann gelassen.

    Was allerdings mit den Kunden passierte ist offen. Das würde ich gerne mal Erfahren.

    Hier ist der Link zu diesem Forum: http://www.photovoltaikforum.com/son...o--t34818.html

    Ich hatte irgendwie von Anfang an ein ungutes Gefühl bei dieser Firma.

    Jetzt sehe ich, dass die von Ihnen versprochene Rendite sich sehr schnell in Höhe VErluste entwickeln können.

    Und jetz für 20 Jahre so ein Vertrag zu unterschreiben? Da kommt man doch nie wieder raus.


    Was sagt eigentlich die Verbraucherschutzzentrale dazu? gibt es schon eine Stellungnahme ?


    Hier habe ich noch den so gennanten Kaufvertrag gescannt. die 1 seite fehlt da dort mein Familiennahme steht.

    was sagt ihr dazu? LINK ENTFERNT - DA NICHT FUNKTIONSFÄHIG
    was sagt ihr zu dieser "Salvatorischer Klausel?"
    Geändert von Markus Gailfuß (01.02.2010 um 18:25 Uhr) Grund: Link hat nicht funktioniert

  5. #5

    Standard GFE - Angebot

    Hallo Herr Gailfuß.

    Vielen Dank für die Recherche und die Veröffentlichung.

    Ich finde es extrem wichtig, wenn man auf solche Angebote aufmerksam macht. Weiter so.
    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Overbeck


    Würz Energy GmbH
    Tel.: 02739-4037-153
    Fax: 02739-4037-101
    Mail: overbeck.m@wuerz.com
    Internet: www.wuerz.com

  6. #6

    Standard Dein Link - Vertrag Holy777

    Ich bekomm den Vertrag nicht zu Gesicht.
    Wer hat denn genaue Infos von der Vertriebsveranstaltung die von der GFE am WE veranstaltet wurde?
    Meine Infos ergaben, dass über die wesentlichen Basisdaten den Vertrieblern keine Infos gegeben wurden. Also die sollen loslaufen und "Dumme suchen"!

    Was zahlt der Staat denn genau für den Strom aus den BHKW's? Wie ist die aktuelle Gesetzeslage? Wo bekomme ich die Informationen her? Wer hilft mir?

    Was bekommt einer der die Anlage im Keller betreibt und viel Stromüberschuß ins Netz speist?

    Kann mir da einer was genaues sagen?
    Danke!

  7. #7

    Standard

    Zitat Zitat von ottostier Beitrag anzeigen
    Hallo Markus,
    gute Arbeit!!
    Aber eine Frage habe ich zu den Wartungskosten:
    Wenn der Ansatz mit ca. 3,0 Cent pro KWh richtig ist würde das ja
    bedeuten, dass allein für die berechnete 40 KW-Anlage (280.000 KWh)
    Wartungskosten in Höhe von 8.400,- EUR und für eine 150 KW-Anlage
    31.500,- EUR jedes Jahr anfallen!?!
    Da könnte ich mir ja allein von den jährlichen Wartungskosten alle 4 bis
    5 Jahre eine ganz neue Anlage kaufen!?!
    Ist das richtig?
    Bei den Wartungskosten sind die installierten KW und nicht (KWH) die gesamt produzierten gemeint. 144 x 12 = 1728,00€ pro Jahr = 43.-€ pro KW.
    Entscheidend füer dieses Vorhaben/Angebot wird die Qualität der gelieferten Maschinen sein. Nach Auskunft eines Technikers kann man die Laufzeit nicht mit einem Auto vergleichen da konstant eine Drehzahl gefahren werden kann.
    Für die Einspeisevergütung empfehle ich: Google EEG- erneuerbare Ennergien Gesetz.
    Strom aus nachwachsenden Rohstoffen.
    Viel Vergnügen beim Lesen (Amtsdeutsch)

  8. #8

    Standard Wartungskosten

    Hallo.

    In der Tat hören sich die Zahlen nach unheimlich viel an. Die Frage ist aber, was beinhaltet der (Voll)Wartungsvertrag und welchen Leistungsumfang wünscht man.

    Der Vollwartungsvertrag beinhaltet z.B. bei einer 150kW Anlage von uns:
    - Sämtliche Inspektionen inkl. aller Ersatzteile
    - Sämtliche Reparaturen inkl. aller Ersatzteile
    - 24h Fernüberwachung durch ausgebildete Servicetechniker
    - Telefonische Beratung bei Problemen rund um die Uhr
    - Alle Fahrt- und Reisekosten (inkl. evtl. erforderlicher Hotelkosten)
    - Motorersatz bei Defekt
    - Motorersatz bei Generalüberholung des Motors
    - Generalüberholung des Motors

    Als Bonbon liefern zur Zeit wir sogar das Schmieröl mit.

    Servicekunden von uns zahlen nur, wenn das BHKW Strom erzeugt. Dadurch sitzen wir mit unseren Kunden in einem Boot und rudern in die gleiche Richtung.

    Denn nur wenn unsere Anlage gut gewartet ist, kann sie problemlos Strom und Wärme erzeugen. Dadurch gewinnen beide Partner.

    Natürlich hat der Betreiber des BHKW auch einige Pflichten, die ich nicht verschweigen will. Unter anderem hat er für den richtigen Kraftstoff zu sorgen und sollte keine Manipulationen am BHKW vornehmen. Er sollte einen täglichen Rundgang um die Anlage durchführen.

    Je nach eingesetztem Kraftstoff gibt es unterschiedliche Wartungskosten, da die Kraftstoffe eben unterschiedlich verbrennen und damit für mehr oder weniger Wartungsaufwand sorgen. So ist ein Erdgas - BHKW erheblich günstiger in der Wartung, als ein Pflanzenöl BHKW, weil z.B. Palmöl sich nicht mit dem Motorschmieröl verträgt und im schlimmsten Fall sogar Klumpen im Motoröl erzeugt, die dann zu kapitalen Motorschäden führen. Deshalb ist häufiges Ölwechseln bei Pflanzenölern erforderlich.

    Bei allen Kosten ist auch zu überlegen, dass kein Motorhersteller die Gewährleistung für eine Maschine übernimmt, sobald die einmal mit Pflanzenöl betrieben wurde. Das heißt, das die Gewährleistung für die Maschine komplett zu Lasten des BHKW Herstellers geht.
    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Overbeck


    Würz Energy GmbH
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  9. #9
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    Ausrufezeichen Wartung und Lebensdauer

    Zitat Zitat von energiesparer9 Beitrag anzeigen
    Bei den Wartungskosten sind die installierten KW und nicht (KWH) die gesamt produzierten gemeint. 144 x 12 = 1728,00€ pro Jahr = 43.-€ pro KW.
    Das ist klar - siehe "Anmerkungen zum Vertriebsangebot eines Pflanzenöl-BHKW in Containerbauweise der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarerer Energie mbH"

    Zitat Zitat von energiesparer9 Beitrag anzeigen
    Entscheidend füer dieses Vorhaben/Angebot wird die Qualität der gelieferten Maschinen sein. Nach Auskunft eines Technikers kann man die Laufzeit nicht mit einem Auto vergleichen da konstant eine Drehzahl gefahren werden kann.
    Korrekt -
    ABER welche Motoren werden denn eingesetzt?
    Und warum sollten die Vollwartungskosten bei einem Drittanbieter deutlich unter den Angebotspreisen der Hersteller-Vollwartungskosten liegen.

    Da die Frage häufig auftaucht:
    Wie lange hält ein Motor?
    Nach den Kalkulationsdaten der VDI-Richtlinie 2067 weist ein BHKW-Motor eine technische Lebensdauer von 15 Jahren auf.
    In der Praxis ist es so, dass - je nach Motorenhersteller - eine (teure) Grundrevision des Motors nach 40.000 bis 60.000 Betriebsstunden fällig wird.
    Viele Grüße,
    Markus Gailfuß

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  10. #10
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    Pfeil Einspeisevergütung nach EEG und KWK-Gesetz in Kürze

    Zitat Zitat von Coach3018 Beitrag anzeigen
    Ich bekomm den Vertrag nicht zu Gesicht.
    Kann am 02.02.2010 von Holy777 hochgeladen werden


    Zitat Zitat von Coach3018 Beitrag anzeigen
    Was zahlt der Staat denn genau für den Strom aus den BHKW's? Wie ist die aktuelle Gesetzeslage? Wo bekomme ich die Informationen her?
    Was bekommt einer der die Anlage im Keller betreibt und viel Stromüberschuß ins Netz speist?
    Erdgas/Flüssiggas/Heizöl (KWK-Gesetz)
    Es wird bei BHKW-Anlagen bis 50 kW für den eingespeisten Überschussstrom neben der Stromvergütung (Üblicher Preis) und dem Preis für vermiedene Netznutzungsentgelte ein KWK-Zuschlag in Höhe von 5,11 Cent gezahlt. Dieser Zuschlag, der auch für den im Versorgungsobjekt genutzten Strom gezahlt wird, wird zehn Jahre lang gewährt.
    Derzeit wird also für den eingespeisten Strom eine Vergütung von rund 9-10 Cent je kWh gezahlt.

    Pflanzenöl (EEG)
    Es wird bei neuen Anlagen, die im Jahre 2010 realisiert werden, 20 Jahre lang zzgl. Inbetriebnahmejahr eine feste Vergütung in Höhe von 11,55 Cent (Grundvergütung für Anlagengröße bis 150 kW) zzgl. Bonus für die Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Höhe von 5,94 Cent sowie bei Nutzung der gesamten anfallenden Wärme ein KWK-Bonus in Höhe von bis zu 2,97 Cent je Kilowattstunde gewährt.
    Das Pflanzenöl muss den Vorgaben der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung entsprechen. Der KWK-Bonus muss von einem Umweltgutachter zertifiziert werden.
    Für den eingespeisten EEG-Strom erhalte ich als BHKW-Betreiber 17,49 Cent und bei vollständiger Nutzung der Wärme 20,46 Cent je Kilowattstunde.
    Geändert von Markus Gailfuß (01.02.2010 um 19:19 Uhr)
    Viele Grüße,
    Markus Gailfuß

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