Nach fast vier Monaten Lockdown starten am 07. Juli 2020 wieder die Präsenz-Veranstaltungen beim BHKW-Infozentrum und BHKW-Consult mit einem "Corona-Spezial".
Die Bundesnetzagentur hat am 18. Juni 2020 die Ergebnisse zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme zum Gebotstermin 2. Juni 2020 veröffentlicht. Es handelt sich um zwei getrennte Verfahren.
Die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses sieht viele Neuerungen im KWKG gegenüber dem Regierungsentwurf vor. Unter anderem auch eine Beschränkung der jährlichen Förderdauer für alle ab 2020 in Betrieb gegangene KWK-Anlagen.
Der Strompreis an der Börse normalisiert sich nach seinem Absturz im zweiten Quartal wieder. Insgesamt steigt der Durchschnittsstrompreis an der EEX um 80 Prozent gegenüber dem vorherigen Quartal.
Zwei zusätzliche Kompakt-Online-Seminare über die zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Veränderungen im KWKG und im EEG werden im Februar/März 2021 angeboten. Anschließend endet diese Veranstaltungsreihe des BHKW-Infozentrums.
Nach vier erfolgreichen Terminen wird das kostenlose Online-Seminar über Technologien und Anwendungsmöglichkeiten für Mikro- und Mini-BHKW am 02. Juni 2021 noch einmal angeboten.
Eigentlich erhalten Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW bei einer Modernisierung wieder die gleiche KWK-Förderung wie für eine Neuanlage. Nun soll dies rückwirkend wieder geändert werden.
Die Übergangsbestimmung für KWK-Anlagen über 500 kW bis 1.000 kW sind neu geregelt worden. Diese ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach festen Vergütungssätzen sofern die Aufnahme des Dauerbetriebs vor dem 01.01.2023 erfolgt.
Die Frist zur Eintragung von Bestandsanlagen im Marktstammdatenregister wurde bis zum 30. September 2021 verlängert. Bei nicht erfolgter Registrierung drohen Ordnungs-Gelder sowie der Entfall der Stromvergütung.
Viele Netzbetreiber haben Betreibern von Mini-KWK-Anlagen zu Unrecht eine Pönale für die Nichtmeldung einer Stromerzeugung zu Zeiten negativer Strompreise berechnet. Das BHKW-Infozentrum empfiehlt, die Abrechnung zu überprüfen und einbehaltene Vergütungen zurückzufordern.
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