Im Jahre 2022 wird es eine kleine KWKG-Novelle geben. Die Änderungen sollen im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms in Kraft treten und haben erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige KWK-Ausrichtung.
Die Frist zur Eintragung von Bestandsanlagen im Marktstammdatenregister wurde bis zum 30. September 2021 verlängert. Bei nicht erfolgter Registrierung drohen Ordnungs-Gelder sowie der Entfall der Stromvergütung.
Nach vier erfolgreichen Terminen wird das kostenlose Online-Seminar über Technologien und Anwendungsmöglichkeiten für Mikro- und Mini-BHKW am 02. Juni 2021 noch einmal angeboten.
Viele Netzbetreiber haben Betreibern von Mini-KWK-Anlagen zu Unrecht eine Pönale für die Nichtmeldung einer Stromerzeugung zu Zeiten negativer Strompreise berechnet. Das BHKW-Infozentrum empfiehlt, die Abrechnung zu überprüfen und einbehaltene Vergütungen zurückzufordern.
Lieferengpässe beim Bau zwingen zu alternativen Produktlösungen. Aber sind diese qualitativ gleichwertig? Wie sollte man auf Preisanpassungen reagieren?
Nach fast vier Monaten Lockdown starten am 07. Juli 2020 wieder die Präsenz-Veranstaltungen beim BHKW-Infozentrum und BHKW-Consult mit einem "Corona-Spezial".
Viele fragen sich, ob Blockheizkraftwerke (BHKW) in einer zukunftsorientierten Strom- und Wärmeversorgung ein sinnvoller Baustein darstellen. Sind BHKW noch relevant für unsere zukünftige Energieversorgung?
Die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses sieht viele Neuerungen im KWKG gegenüber dem Regierungsentwurf vor. Unter anderem auch eine Beschränkung der jährlichen Förderdauer für alle ab 2020 in Betrieb gegangene KWK-Anlagen.
Eine effizienzverbessernde Gebäudeautomation stellt ein Kernelement der Energiewende dar. Nun legt neue Gebäudeenergiegesetz Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation fest. Hierzu gehört auch eine Nachrüstpflicht.
Preisexplosionen und Fachkräftemangel - wie reagiert man als Architekt, Bauleiter oder Bauherr souverän und rechtssicher auf die neuen Herausforderungen beim Bau?
Eigentlich erhalten Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW bei einer Modernisierung wieder die gleiche KWK-Förderung wie für eine Neuanlage. Nun soll dies rückwirkend wieder geändert werden.
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