Grundlaststrom im April deutlich teurer

Der durchschnittliche Grundlaststrom-Preis (Baseload) an der Strombörse hat sich nach seinem Absturz aufgrund des ersten Corona-Lockdowns wieder erholt. Im April 2020 fiel der Preis für Strom aufgrund des Lockdowns auf 1,709 Cent/kWh. Im Jahre 2019 hatte der Strompreis für Grundlaststrom (Baseload) – also die Lieferung von Strom mit der gleichen Leistung (Grundlast) über 24 Stunden – bei 3,696 Cent/kWh gelegen.

Mit 5,361 Cent/kWh erreichte der Grundlaststom-Preis an der Strombörse im April 2021 nun ein Rekordhoch.

Auch die Anzahl der negativen Stundenkontrakte hat sich im April 2021 gegenüber dem April-Wert des vorangegangenen Jahres deutlich reduziert. Wurden im April 2020 noch 41 negative Strompreise und Nullwerte erfasst, waren es im Jahre 2021 lediglich 22 negative Stundenkontrakte.

Bereits in den ersten drei Monaten des Jahres 2021 war ein deutlicher Anstieg des Baseload-Preises zu verzeichnen. So erhöhte sich der durchschnittliche Quartalspreis für Grundlaststrom, der auch als KWK-Index bezeichnet wird, auf fast 5 Cent/kWh.


Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 4,957 Cent/kW für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten April bis Juni 2021.

Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).