Ich habe gelesen, dass KWK bis 50 kW mehr Geld bekommen. Doppelt so viel wie bisher.
Größere KWK-Anlagen erhalten doch anteilig die höheren Vergütung der kleinen Leistungen, oder?
Bedeutet das, dass die größeren KWK-Anlagen mehr bekommen?
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Ich habe gelesen, dass KWK bis 50 kW mehr Geld bekommen. Doppelt so viel wie bisher.
Größere KWK-Anlagen erhalten doch anteilig die höheren Vergütung der kleinen Leistungen, oder?
Bedeutet das, dass die größeren KWK-Anlagen mehr bekommen?
Hallo Tita,
unwahrscheinlich. Soweit ich die Änderungen interpretiere, bleiben die Zuschlagsstaffeln für Anlagen über 50kWel unverändert. Augenmerk war ja speziell auf die Anlagen bis 50kWel, wobei der Fördergesamtbetrag konstant bleiben sollte (halber Förderzeitraum, doppelte Zuschläge).
Würde mich aber interessieren, wenn es doch anders wäre.
Hallo Tita,
ich würde es genauso sehen wie in der Antwort von BHKW-Ultimate.
Durch die Schaffung eines neuen, eigenständigen Absatzes im KWK-Gesetz (siehe "Geplante Änderungen des KWKG für Mini-BHKW") finden die höheren Vergütungssätze bei der anteiligen Berechnung der spezifischen Zuschlagszahlungen keine Anwendung.
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