Mieterstromkonzepte bei kleinen Objekten bzw. Bestandveränderungen

  • Hallo,

    wir sind relativ neu bei diesem Thema.

    Unsere knapp 20 Jahre alte Ölheizung in einem MFH in OWL soll ersetzt werden und jetzt untersuchen wir die Möglichkeit nach einem Einbau eines BHKW's.

    Die Angebote für ein BHKW (max. 5,5kW) liegen vor. Ein Gasanschluss zum Haus ist zwischenzeitlich installiert.

    Stromabnehmer wären wir selbst mit zwei Parteien privat, die Gemeinschaftsanlage und 4 Mietparteien, insgesamt maximal ca. 10.000kWh/Jahr .

    Im Moment steckt das Projekt allerdings fest, da uns ( unserer Meinung nach) qualifizierte Informationen / Aussagen zu einem Mieterstromkonzept für diese (Projekt-) Größe fehlen.

    Bei den hiesigen Stadtwerken (kleines Gemeindegebiet) ist die Resonanz auf unser Projekt "eher zurückhaltend". Wir müssten einen "Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag" abschließen, wobei der Wortlaut / die Formulierung nicht bekannt ist, da wir die ersten privaten Betreiber im Stadtgebiet wären.

    Für Anbieter für Abrechnungskonzepte wie DISCOVERY GY bzw. POLARSTERN sind wir zu klein.

    Auch haben wir Fragen zu den technischen Messkonzept zu den Mietern bzw. zu den einzelnen Verbrauchern, unabhängig von dem administrativen Aufwand.


    Kann uns jemand bei diesen Fragen weiterhelfen ?

    • Offizieller Beitrag

    Hi,

    vielen Dank für die Anfrage.

    Ich hätte noch zwei Nachfragen:

    Machen denn alle Mietparteien mit oder gibt es Personen, die das nicht wollen?

    Wie ist das Verhältnis "Eigennutzung und Allgemeinstrom" zu "Fremdstrom"? Das sollte man wissen, um entscheiden zu können, ob sich eine detaillierte Abgrenzung dieser beiden Strommengen überhaupt lohnt.

    • Offizieller Beitrag

    Stromabnehmer wären wir selbst mit zwei Parteien privat, die Gemeinschaftsanlage und 4 Mietparteien, insgesamt maximal ca. 10.000kWh/Jahr ....

    Das Verhältnis liegt etwa bei 60% Eigennutzung / privat bzw. Allgemeinstrom und 40% Mieter.

    Darf ich diesen zwei Zitaten entnehmen, dass demnach rund 6.000 kWh pro Jahr in "Eigennutzung" und "Allgemeinstrom" - sowie 4.000 kWh bei den Mietparteien genutzt werden könnten?
    Wobei ich "Eigennutzung" anhand der Tatsache, dass von "zwei Parteien" gesprochen wird, eher mal mit einem:?: versehen würde. Bei zwei Parteien wäre ich etwas zurückhaltend, ob das dann wirklich Selbstnutzung im Sinne des EEG ist. Wenn das so wäre, dann wäre in diesem Fall keine EEG-Umlage fällig (KWK-Anlage unter 10 kW bis 10.000 kWh Eigennutzung).
    Die messtechnische Abgrenzung des Allgemeinstroms müsste man sich dann noch mal anschauen - genauso wie die Abgrenzung der Mieterstrommengen.

    Demnach wird aber sehr viel Strom eingespeist, denn ich gehe von einer Laufzeit von rund 4.000 bis 4.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr aus. Mehr als die Hälfte des KWK-Strom würde demnach ins öffentliche Netz eingespeist werden.

    Tendenziell würde ich behaupten, dass der Stromzähler an der KWK-Anlage , der Stromzähler zum Netz sowie an der Eigenstromverwendung und dem Allgemeinstrom viertelstündlich erfasst werden sollte - die Zähler der Mieter können als Arbeitszähler realisiert werden.

  • Bei der Eigennutzung handelt es sich um 2 Parteien innerhalb der Familie (Eltern ca. 3.000-3.500 kWh/ Kind ca. 2000kWh ) und Allgemeinstrom ( ca. 1500kWh) für alle 6 Strom-Anschlüsse. Den Verbrauch der Mieter haben wir mit ca. 1500 kWh je Mieter kalkuliert.

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