KWK-Anlagen über 2 MW

  • Hallo liebe community,


    verstehe ich es richtig, dass hocheffiziente KWK-Anlagen über 2 MW mit der Stromsteuer auf eigenverbrauchten Strom belastet werden?

    Kann man sich diese Steuer wieder zurückholen?

    Kann man sich für diese Anlagen trotzdem die verrichtete Energiesteuer (für Gas) zurückholen?


    Warum wird es Anlagen über 2 MW bis 50 MW so schwer gemacht??

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag und herzlich willkommen,


    na dann beantworte ich mal Deine Fragen:


    :?:verstehe ich es richtig, dass hocheffiziente KWK-Anlagen über 2 MW mit der Stromsteuer auf eigenverbrauchten Strom belastet werden?

    Ja, so ist es.


    :?:Kann man sich diese Steuer wieder zurückholen?

    Sofern der Strom an produzierendes Gewerbe geliefert wird, kann der Strom steuerlich (teilweise) entlastet werden.


    :?:Kann man sich für diese Anlagen trotzdem die verrichtete Energiesteuer (für Gas) zurückholen?

    Nicht trotzdem - sondern wegen dem Doppelbesteuerungsverbot kann man sich die Energiesteuer ohne Bedingungen (Hocheffizienz, 70% Nutzungsgrad, Abschreibung) auf Antrag zurückerstatten lassen.


    Diese Regelungen gelten für alle Stromerzeugungsanlagen.
    Hocheffiziente KWK wird bis 2 MW elektrischer Leistung präferiert, indem man sowohl die Steuer auf den Input (Brennstoff) als auch auf den Output (Strom) erstattet bekommen kann bzw. davon befreit ist. Dann muss die KWK-Anlage aber bestimmte Bedingungen (Hocheffizienz, 70% Nutzungsgrad, Abschreibung, formale Anmeldung) erfüllen.


    Bei Stromerzeugungsanlagen mit einer elektrischen Bruttoleistung über 2 MW fällt automatisch die Stromsteuerpflicht an - aber wegen dem Doppelbesteuerungsverbot existieren keine Bedingungen für die Entlastung der Energiesteuer.

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