Guten Tag,
nach meinem Verständnis fällt die Stromsteuer nur an, wenn der selbst erzeugte Strom auch selbst verbraucht wird. Wenn der erzeugte Strom zu 100 % ins Netz eingespeist wird, fällt die Stromsteuer beim Anlagenbetreiber nicht an. Verstehe ich das richtig?
Und für die eingesetzte Energie (in diesem Fall Biomethan) kann ein Antrag nach § 53 a EnergieStG gestellt werden. Müssen auch hier die entsprechenden Nachweise erbracht werden (Hocheffizienz, Nutzungsgradberechnung etc.)?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße