Guten Tag,
zur Zeit schreibe ich meine Abschlussarbeit bei einem regionalem Energieversorger
Mein Thema ist unter anderem die Planung eines Folge-BHKWs für ein derzeit bestehendes BHKW, welches ein Wärmenetz versorgt.
Das BHKW hat derzeit eine elektrische Leistung von 1.999 MW elektrisch und ich überprüfe einen Austausch des BHKWs mit der gleichen Leistung.
Das BHKW ist an ein Wärmenetz angeschlossen und speist den erzeugten Strom zum großen Teil in das öffentliche Netz ein.
Zu den Förderbedingungen sind bei uns nun ein paar Unklarheiten aufgetretenen und mir wurde empfohlen, sich damit an ddiese Forum zu wenden. Vielleicht können Sie mir mit den folgenden Fragen weiterhelfen:
1.) Ist es richtig, dass ein BHKW ab 500 kW (in diesem Fall 2 MW) in die Ausschreibung gehen muss und neben der Vergütung aus der Ausschreibung keine weiteren Vergütungen erhält? Damit sind die festen Zuschlagszahlungen gemeint, welche nach Leistungsstufen gestaffelt sind (z.B. 8ct/kWh bis 50 kW, etc.)
2.) Ist es richtig, dass eine Anlage keine vermiedenen Netzentgelte erhalten kann, wenn diese Anlage erfolgreich an der Ausschreibung teilgenommen hat und vergütet wird?
3.) Wenn eine Stromsteuerrerstattung gezahlt wird, muss die KWK-Vergütung um die erhaltene Stromsteuer reduziert werden? Also würde sich die KWK-Vergütung demnach um 2,05 ct/kWh reduzieren?
Vielen Dank im Voraus!