Vergütung von KWK-Anlage bis 50 kW

  • Hallo zusammen,


    ich schreibe gerade meine Masterarbeit über verschiedene Möglichkeiten der autarken Energieversorgung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Münsterland.


    Ich habe einige Fragen zur Vergütung von KWK-Anlagen und würde mich freuen, wenn mir hier im Forum jemand weiterhelfen kann. Es geht mir vor allem darum, mein Verständnis des EEG und KWKG zu validieren.


    Grundsätzlich geht es um ein BHKW mit einer maximalen elektrischen Leistung von 50 kW.


    1. Die Höhe der Vergütung für Strom aus Biomasse beträgt abzüglich der Verringerung 12,6 ct/kWh? Zählen zu dieser Art der Stromgewinnung Biomethan, Biogas und Holz? Sind weitere Energieträger möglich?


    2. Ein Erdgas- oder Flüssiggas-BHKW wird mit 16 ct/kWh für Einspeisung und 8 ct/kWh für Eigenverbrauch vergütet, richtig?

    - Dies zählt nur für 30.000 VBh?

    - Gibt es für erneuerbare Energieträger wie Biogas oder Holz nach EEG auch eine Fördergrenze?

    - Warum ist diese Vergütung so viel höher?

    - Entfällt die Vergütung, wenn keine ausreichende Wärmenutzung erfolgt?

    - Welchen Einfluss hat der Jahresnutzungsgrad von 70 %? Verändert sich, wenn dieser Jahresnutzungsgrad nicht erreicht wird, die Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage und auch die Vergütung?


    3. Höhe der Vergütung für Strom aus Biogas aus Gülle: 22,23 ct/kWh - wenn mindestens 80 % der eingesetzten Biomasse aus Gülle besteht?!


    4. Wird zusätzlich zu der festen Vergütung der erzielte Börsenpreis ausgezahlt?


    Eine weitere Problematik muss ich betrachten: Der Landwirt betreibt bereits eine Biogasanlage mit einem 250 kW-BHKW und einem 265 kW-Flexmotor. Die erzeugte Wärme ist für die Versorgung des Hofes ausreichend.


    Wenn jetzt ein weiteres BHKW für den Eigen(-Strom)bedarf installiert wird, was passiert dann mit der Wärme? (Stichwort: Verdrängungsverbot?) Welche Auswirkungen hat das auf die Vergütung?


    Ich würde mich über eine Antwort und rege Diskussion freuen.

    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Wenn jetzt ein weiteres BHKW für den Eigen(-Strom)bedarf installiert wird, was passiert dann mit der Wärme? (Stichwort: Verdrängungsverbot?) Welche Auswirkungen hat das auf die Vergütung?

    Wieviel der Wärme der biogasbetriebenen BHKW-Anlagen wird denn genutzt?
    Wieviele Stunden soll denn das BHKW für den Eigenstrombedarf laufen?
    Mit welchem Brennstoff soll denn das neue 50 kW BHKW betrieben werden - also welche Alternativen?

  • Hallo,


    von den laufenden BHKW´s wird ca. 50 % der Wärme genutzt. Der Rest geht verloren. Der Landwirt hat einen Wärmebedarf von ca. 900.000 kWh_th.


    Ich schätze, dass das BHKW ca. 3.500 h/a laufen wird. Es dient als Ergänzung zu einer PV-Anlage und einem Stromspeicher. Bei einem thermischen Wirkungsgrad von ca. 100 kW_th sind das 350.000 kWh_th.


    Ein Erdgasanschluss ist nicht möglich, da die nächste Leitung erst in 3 km Entfernung liegt. Daher kommen Biogas, Flüssiggas und Holzpellets in Betracht.


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Ökologisch erscheint das ja nicht besonders sinnvoll - und das ist die freundliche Formulierung.

    Bereits jetzt wird nur die Hälfte der Wärme genutzt - und nun soll noch ein Wärmekraftwerk errichtet werden?

    Für was wird denn die Wärme verwendet? Ist in dem Wärmebedarf in Höhe von 900.000 kWh der Bedarf für die Fermenterbeheizung enthalten?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!