Hallo
wir betreiben ein Nano-BHKW mit 2 kW in einem EFH.
Für das letzte Jahr wurde uns auf der Abrechnung Stromvergütung abgezogen. Angeblich hätten wir die Strommenge bei Minuswerten an der Strombörse melden sollen.
Wo steht das? Darf der Stromversorger das abziehen?
Viele Grüße