Seit 2015 wird ein BHKW betrieben und dessen Strom zu 100% selbst verbraucht - also keine Weiterleitung an Dritte oder Verkauf von Strom in das öffentliche Netz.
Auf den Seiten des BHKW-Infozentrums steht in der News-Meldung "Verlängerte Galgenfrist für Meldung im Marktstammdatenregister", dass „Alle Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas verpflichte sind, ihre Anlagen einzutragen“.
Meine Frage an Sie, gilt diese Verpflichtung auch dann, wenn wir den Strom selber verbrauchen?
Dies geht aus dem Artikel nicht hervor. Von unserem Netzbetreiber, als auch vom Hersteller des BHKW, haben wir nie eine solche Aufforderung zur Registrierung erhalten.