Wir betreiben ein BHKW Kirsch micro L 4.12 und einen Gaskessel Wolf als Spitzenlast.Die erzeugte Wärme und der erzeugte Strom werden an die Mieter verkauft.
Unser Ablesedienst errechnet nun aus den Betriebsstunden des BHKW den Gasverbrauch für die Stromproduktion,der abgezogen werden muss.Nach dieser Rechnung verbraucht das BHKW 48,15 % des gesamten Gas-Bezugs für die Stromproduktion.Laut Datenblatt des Herstellers sind das aber nur 25%. Hier liegt unser Problem,der Ablesedienst akzeptiert das Datenblatt nicht und wir können die Rechtmäßigkeit nicht belegen.
Was für Möglichkeiten gibt es den Gasverbrauch rechtskonform zu ermitteln!?