Berechnung Gasverbrauch für Stromproduktion

  • Wir betreiben ein BHKW Kirsch micro L 4.12 und einen Gaskessel Wolf als Spitzenlast.Die erzeugte Wärme und der erzeugte Strom werden an die Mieter verkauft.

    Unser Ablesedienst errechnet nun aus den Betriebsstunden des BHKW den Gasverbrauch für die Stromproduktion,der abgezogen werden muss.Nach dieser Rechnung verbraucht das BHKW 48,15 % des gesamten Gas-Bezugs für die Stromproduktion.Laut Datenblatt des Herstellers sind das aber nur 25%. Hier liegt unser Problem,der Ablesedienst akzeptiert das Datenblatt nicht und wir können die Rechtmäßigkeit nicht belegen.

    Was für Möglichkeiten gibt es den Gasverbrauch rechtskonform zu ermitteln!?

    • Offizieller Beitrag

    Sie schreiben, dass mehr als 48% des Gas-Bezugs für die Stromproduktion verwendet wird.
    Dies erstaunt ?(
    Wie berechnet der Ablesedienst dies?


    Für den Fall einer Umlage der Kosten einer KWK-Anlage im Rahmen einer Heizkostenverordnung gilt die VDI Richtlinie 2077 Blatt 3.1 "Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen".

    An diese Richtlinie scheint sich der Ablesedienst offensichtlich nicht orientiert zu haben.


    Kann es sein, dass der Ablesedienst in Abweichung zur VDI 2077 Blatt 3.1 die für die Stromerzeugung verwendete Brennstoffmenge exergetisch ermittelt hat? Wurde ein Carnotfaktor angenommen?


    Fragen über Fragen.

    Der Nachweis einer Rechtmäßigkeit des Datenblatts zum BHKW Kirsch micro L4.12 ist dagegen eigentlich sehr einfach.
    Dieses Aggregat war aufgeführt in der Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen des Mini-KWK-Impulsprogramms (Liste der förderfähigen Mini-KWK auf DocPlayer.org). AUßerdem ist diese Mini-KWK-Anlage immer noch in der Allgemeinverfügung zum KWKG aufgelistet.
    Für eine Listung des Aggregates musste der Hersteller ein Antrag beim BAFA mit dem Nachweis der Effizienz realisieren (siehe Info-Seite Mini-KWK-Impulsprogramm).


    Die VDI 2077 gilt übrigens nicht bei kommerzieller Wärmelieferung an einen Mieter durch z. B. einen Contractor. Hier würden dann die Regelung der AVBFernwärmeV und der FFVAV hinsichtlich der Berechnungen zum Einsatz kommen.
    Normaler Weise existiert hier aber ein fester Wärmepreis mit Indexierung (Preisgleitklausel).

  • Vielen Dank für die Infos.

    Der Messdienst berechnete diese 48,15% mithilfe der Betriebsstunden.Der Rechenweg ist mir nicht bekannt.

    Ihrer Antwort entnehme ich,das das Datenblatt rechtmäßig und gültig ist.

    Bedeutet das im Umkehrschluss das die dort angegebenen 25% die Grundlage für die Berechnung des Gasverbrauchs für die Stromproduktion ist !?

    Somit wäre die rechnerische Ermittlung des Gasverbrauchs geklärt.

    Unsere Anlage erfüllt aber auch die Vorgaben für die messtechnische Methode.Es existiert ein separater Gaszähler für das BHKW,im BHKW integriert ein Zähler für die Stromproduktion und ein Betriebsstundenzähler.

    Bleibt die Frage,mit welcher Argumentation kann ich , respektive mein Anwalt den Messdienst zur ordnungsgemäßen Abrechnung zwingen !?

    MfG Michael H.

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt: Es sind die Berechnungsregelungen der VDI 2077 Blatt 3.1 anzuwenden, um die anrechenbaren Kosten für die Heizkostenverordnung zu berechnen.
    Demnach muss der Messdienst den Rechenweg offenlegen - ggf. muss von einem Sachverständigen für Heizkostenabrechnung eine Berechnung erstellt werden.

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