Hallo,
wir betreiben BHKW (70 kW). Erzeugte Wärme und Strom verkaufen wir an unsere Kunden. Gilt für uns für die Wärmekostenabrechnung VDI 2077 3/1? Unter umlagefähigen Kosten aus dem Betrieb einer KWK-Anlage werden dort Kosten des abrechnungsrelevanten Brennstoffs und weitere Betriebskosten aufgezählt... Werden also die Steuern (CO2-Abgabe, Gasumlage, Energiesteuer usw.) für den erzeugten Wärmeanteil dann nicht auf den Wärmekunden umgelegt, oder doch? Danke im voraus für die Antworten!
Grüße Maria