Ist in dieser Legislaturperiode noch mit einer ggf. rückwirkenden Änderung von § 7 Absatz 3a KWKG 2020 zu rechnen?
Es geht mir speziell um die Frage, mit welcher Vergütung ich für den eingespeisten bzw. selbstgenutzten Strom bei einer Modernisierung rechnen kann: 8/4 oder 16/8 Cent/kWh?
Nach dem aktuellen Wortlaut wären es 8/16 Cent!!
Sie beziehen sich auf die Gefahr einer rückwirkend geltenden Halbierung der KWK-Zuschläge.
Man muss abwarten, was mit der EU-Kommission verhandelt wurde. Inzwischen sind diese Verhandlungen abgeschlossen. Idealer Weise sollte noch in der Legislaturperiode - also bis Ende Juni - eine Neuregelung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags und anschließend im Bundestag selbst beschlossen werden.
Um welchen konkreten Fall geht es denn bei Ihnen?