Beiträge von abelh

    Drittverbraucher im anderen Gebäude gibt es nicht. Das BHKW ist im Moment hydraulisch nicht optimal eingebunden. Aktuell läuft es ca. 5.000 Stunden pro Jahr. Aufgrund es höheren Wärmebedarfs im anderen Gebäude gehe ich von 6.000 bis 7.000 Stunden aus. Die technische Einbindung im anderen Gebäude wurde mit 20.000€ veranschlagt. Ein zusätzliches BHKW passt nicht wirklich zum Gesamtstromverbrauch.

    Die Idee hinter dem Umzug ist, dass die Wärme im anderen Gebäude besser genutzt werden kann, es somit länger läuft, das BHKW im Zuge des Umzugs auch gleich adäquat hydraulisch eingebunden werden und es im anderen Gebäude als Option zur Erfüllung des EWärmeG herangezogen werden kann.

    Die Frage, um die es grundsätzlich geht: Ist es möglich das BHKW umzuziehen und für den Restzeitraum bis 2026 den KWK-Bonus und die volle Energiesteuererstattung in Anspruch nehmen zu können, wenn sich außer der Wärmenutzung nichts ändert.

    Ich bin Energieberater und führe gerade eine BAFA geförderte Energieberatung Mittelstand durch. Als Teil dieser Beratung möchte ich ggf. empfehlen, ein vom Kunden betriebenes BHKW von einem Gebäude in ein anderes umzuziehen, da dort die vom BHKW produzierte Wärme besser genutzt werden kann. Es handelt sich um ein EC-Power BHKW mit 9 kW(el). Das BHKW wurde 2016 in Betrieb genommen. Der Betreiber ändert sich durch den Umzug nicht, auch wirkt das BHKW nach wie vor auf den gleichen Netzanschlußpunkt.

    Bevor ich die Maßnahme empfehle, möchte ich mit Ihnen abklären, welche Dinge es bei einem solchen Umzug zu beachten gibt. Ich nehme mal an, dass auf jeden Fall eine Mitteilung der Standortänderung beim BAFA und auch beim Marktstammdatenregister zu erfolgen hat. Hat jemand einen solchen Fall schon mal gehabt und kann mir weiterhelfen.