Gibt es mittlerweile Aussagen über die bilanzielle Zuordnung der jährlichen Vollbenutzungsstunden auf die KWK-geförderten Kriterien bei einem BHKW bis 50 kW-elt bei:
a) "Eigenstrom" und
b) "Netzeinspeisung in das Betz der allgemeinen Versorgung"
Beispielhafte Rechnung:
Im Jahr 2022 läuft das BHKW 6.000 VBh --> 300.000 kWh erzeugte elektrische Energie
Davon wurde 50% Eigengenutzt und 50 % "ausgespeist".
Mögliche Bewertung = KWK - Förderung für 2023 = 4.000 VBh
50% ausgespeist bedeutet 150.000 kWh entsprechen 3.000 VBh mit 0,16 €/kWh = 24.000 €
und es verbleiben 1.000 VBh (50.000 kWh) mit einer KWK von 0,08 €/kWh = 4.000 €
Damit wird also für die 4.000 VBh eine KWK Förderung gezahlt in Höhe von = 28.000 €
Weitere 2.000 VBH (100.000 kWh) für ausschließlich Eigenbedarf, werden dann nicht bezuschusst.
In diesem Fall würden wir dann die auszuspeisende Menge auf max. 4.000 VBh technisch begrenzen!
Danke für eine Rückinfo
Karsten Jäkel