Hallo zusammen,
für die Verpflichtung am Redispatch 2.0 teilzunehmen ist das Alter der Anlage unseres Wissens nach unerheblich. Es gilt für alle Anlagen ab 100 kW_el die an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind (§13a EnWG).
Evtl. gibt es im Einzelfall die Möglichkeit, sich mit dem zuständigen Netzbetreiber abzustimmen, ob eine solche Anlage vom Redispatch ausgenommen werden kann. Das müsste aber im Einzelfall der Netzbetreiber zugestehen.
Mit besten Grüßen
VK Energie GmbH
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