Manchmal ist die Lösung doch ganz einfach. Der Hinweis auf einen Sachverständigen ist eine solche Lösung.Alles andere verursacht nur ein unnötiges hin und her!
Vielen Dank
Michael H
Sie sind in Begriff, Forum über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Energiewende zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Manchmal ist die Lösung doch ganz einfach. Der Hinweis auf einen Sachverständigen ist eine solche Lösung.Alles andere verursacht nur ein unnötiges hin und her!
Vielen Dank
Michael H
Vielen Dank für die Infos.
Der Messdienst berechnete diese 48,15% mithilfe der Betriebsstunden.Der Rechenweg ist mir nicht bekannt.
Ihrer Antwort entnehme ich,das das Datenblatt rechtmäßig und gültig ist.
Bedeutet das im Umkehrschluss das die dort angegebenen 25% die Grundlage für die Berechnung des Gasverbrauchs für die Stromproduktion ist !?
Somit wäre die rechnerische Ermittlung des Gasverbrauchs geklärt.
Unsere Anlage erfüllt aber auch die Vorgaben für die messtechnische Methode.Es existiert ein separater Gaszähler für das BHKW,im BHKW integriert ein Zähler für die Stromproduktion und ein Betriebsstundenzähler.
Bleibt die Frage,mit welcher Argumentation kann ich , respektive mein Anwalt den Messdienst zur ordnungsgemäßen Abrechnung zwingen !?
MfG Michael H.
Wir betreiben ein BHKW Kirsch micro L 4.12 und einen Gaskessel Wolf als Spitzenlast.Die erzeugte Wärme und der erzeugte Strom werden an die Mieter verkauft.
Unser Ablesedienst errechnet nun aus den Betriebsstunden des BHKW den Gasverbrauch für die Stromproduktion,der abgezogen werden muss.Nach dieser Rechnung verbraucht das BHKW 48,15 % des gesamten Gas-Bezugs für die Stromproduktion.Laut Datenblatt des Herstellers sind das aber nur 25%. Hier liegt unser Problem,der Ablesedienst akzeptiert das Datenblatt nicht und wir können die Rechtmäßigkeit nicht belegen.
Was für Möglichkeiten gibt es den Gasverbrauch rechtskonform zu ermitteln!?