Beiträge von AJ82

    Hallo liebes Forum,


    durch einen Contractor soll in der Kundenanlage eines Dritten ein BHKW installiert werden. Zunächst erfolgt ein Direktverkauf der Strommengen an den Dritten und nur Überschüsse werden in das Netz eingespeist.

    Soweit so gut.

    Was passiert wenn der Dritte nicht mehr den Strom aus dem BHKW kaufen möchte und der gesamte BHKW-Strom durch die Kundenanlage ins Netz eingespeist werden soll. Nun müsste der Zähler "Heizraum" als Einspeisezähler genutzt werden. Muss dann der Netzbetreiber dann mittels virtueller Zählpunkte eine "kaufmännisch bilanzielle Weitergabe" durchführen.

    Bei EEG-Anlagen gibt es dazu ja Vorgaben. Ich meine bei KWKG-Anlagen gibt es das nicht?


    Sollte hier die NSHV ggf. gleich so gebaut werden, dass man den Zähler des Contractors einfach neben den Hauptzähler des Kunden hängen kann (sofern räumlich überhaupt lösbar).


    Wie sind hier die Erfahrungen? Welches Vorgehen wird empfohlen?


    Ich freue mich auf Antworten.


    Beste Grüße


    Arne

    Wie sind die Bedingungen für die Förderung von ORC-Anlagen?

    Gelten hier die gleichen Förderbedingungen wie für BHKW?

    Gibt es Anforderungen an die zugeführte Wärme und die abgeführte Abwärme? Ist es schädlich wenn Teilmengen der abgeführten Wärme über Rückkühler "vernichtet" werden?

    Wie gestaltet sich der Nachweis der Hocheffizienz?