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Seit 2015 wird ein BHKW betrieben und dessen Strom zu 100% selbst verbraucht - also keine Weiterleitung an Dritte oder Verkauf von Strom in das öffentliche Netz.
Auf den Seiten des BHKW-Infozentrums steht in der News-Meldung "Verlängerte Galgenfrist für Meldung im Marktstammdatenregister", dass „Alle Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas verpflichte sind, ihre Anlagen einzutragen“.
Meine Frage an Sie, gilt diese Verpflichtung auch dann, wenn wir den Strom selber verbrauchen?
Dies geht aus dem Artikel nicht hervor. Von unserem Netzbetreiber, als auch vom Hersteller des BHKW, haben wir nie eine solche Aufforderung zur Registrierung erhalten.
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Unsere Mini-BHKW mit rund 6 kW ist nun 8 Jahre alt.
Eigentlich wollten wir die Mini-BHKW modernisieren lassen.
Lohnt sich das überhaupt noch?
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Unser Nachbar hat eine kleine BHKW-Anlage einbauen lassen. Die Leistung beträgt um die 15 kW elektrisch.
Insbesondere nachts ist ein Brummton deutlich vernehmbar.
Darüber gab es schon Streit. Mein Nachbar behauptet, dass er keine Grenzwerte einhalten müsse. Ist das so? Gelten da keine Vorgaben wie die TA Lärm?
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Ich habe gehört, dass die TA Luft überarbeitet werden soll.
Stimmt das?
Für welche Anlagen gilt die TA Luft?
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Wir planen eine BHKW-Anlage für ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten. Der jährliche Erdgasverbrauch liegt bei 140.000 kWh. Der Heizkessel hat eine Leistung von 165 kW.
Wie groß sollte das BHKW bemessen sein.
Derzeit planen wir mit einem Dachs.
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Bisher wurde davon ausgegangen, dass es sich in diesem Fall um eine Modernisierung handelt und alle Pflichten einer Modernisierung eingehalten werden müssen.
Zu dem oben genannten Thema gab es ein Telefonat mit dem BAFA.
Der Neuanlagenbegriff umfasst per Definition auch die komplette Peripherie einer KWK-Anlage (siehe Anlage 1, Merkblatt Modernisierung – Bafa 01.01.2016) also Kaminanlage, Stromleitungen und Gasleitungen.
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Wir müssen aufgrund eines Defekts ein BHKW erneuern und würden das komplette Modul austauschen und evtl. durch eines mit etwas größerer Leistung ersetzen.
Die 10 Jahre Karenzzeit für eine "große Modernisierung" im Sinne des KWK-Gesetzes sind noch nicht um (Modernisierungssperre).
Was können wir tun?
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Uns hat vor Kurzem ein Gerücht erreicht, zu dem wir bisher jedoch keine weiteren Informationen gefunden haben.
Es geht dabei um die Aussage, dass für bestimmte BHKWs zukünftig keine vermiedenen Netznutzungsentgelte mehr angerechnet werden können.
Ist diese AUssage richtig?
Falls ja, kann uns jemand sagen, um welche BHKWs es dabei geht?