Deutliche weniger KWK-Förderung für modernisierte Mini-KWK-Anlagen

Böses Erwachen für Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW. Bei einer Modernisierung erhalten diese nicht mehr die gleiche KWK-Förderung wie bei einer Ersetzung der KWK-Anlage.

Diese Regelung gilt rückwirkend.

Betreiber von Mini-KWK-Anlagen im Leistungssegment bis 50 kW, deren BHKW-Anlagen seit dem 1.1.2020 (!) nach einer Modernisierung wieder in Betrieb genommen wurden, erhalten demnach nur eine Vergütung in Höhe von 8 Cent/kWh bzw. 4 Cent/kWh. Kalkuliert hatten die meisten Betreiber wahrscheinlich mit einer Vergütung in Höhe von 16 Cent/kWh bzw. 8 Cent/kWh.


Weitere Informationen unter https://www.bhkw-infozentrum.d…niger-kwk-foerderung.html

Weitere Artikel

Endlich Klarheit für Betreiber mittelgroßer KWK-Anlagen
Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes
Mini-KWK-Betreiber sollten Abrechnung der Netzbetreiber überprüfen
Grundlaststrom im April deutlich teurer
Wird KWK-Förderung halbiert?
Mikro- und Mini-KWK – kostenlos über verfügbare Technologien und Anwendungsmöglichkeiten informieren

Navigation

  1. Dashboard
  2. Artikel
  3. Mitglieder
  4. Forum
  5. Lexikon
  6. Partner
  7. FAQ
  8. Über uns
  9. Termine
  10. Aktuelles
  11. Online Seminare
  12. WM Tippspiel
  1. Datenschutzerklärung
  2. Kontakt
  3. Impressum

Aktueller Ort

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.