Der Energiesektor befindet sich in einem stetigen Wandel. Dadurch ergeben sich erhebliche technische und regulatorische Herausforderungen. Dies betrifft insbesondere die beratenden Planungs- und Ingenieurbüros. von BHKW-Anlagen über 100 kW.
Lohnt sich die hocheffiziente Strom- und Wärmeproduktion in Blockheizkraftwerken (BHKW) unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch? Ein kostenloses Online-Tool des BHKW-Infozentrums vereinfacht die Entscheidungsfindung.
Welche Zukunft hat die Kraft-Wärme-Kopplung im industriellen und kommunalen bereich? Dies ist das zentrale Thema des KWK-Branchentreffs 2022 am 08./09. November 2022 in Würzburg. Jetzt Plätze sichern.
Preisexplosionen und Fachkräftemangel - wie reagiert man als Architekt, Bauleiter oder Bauherr souverän und rechtssicher auf die neuen Herausforderungen beim Bau?
Im Jahre 2022 wird es eine kleine KWKG-Novelle geben. Die Änderungen sollen im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms in Kraft treten und haben erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige KWK-Ausrichtung.
Lieferengpässe beim Bau zwingen zu alternativen Produktlösungen. Aber sind diese qualitativ gleichwertig? Wie sollte man auf Preisanpassungen reagieren?
Was ist seit dem 1.1.2022 bei der Abrechnung von Wärmelieferungen zu beachten? Welche neuen Verbraucherschutz-Regelungen existieren in der Heizkostenverordnung und der Fernwärmeabrechnungsverordnung?
Viele Netzbetreiber haben Betreibern von Mini-KWK-Anlagen zu Unrecht eine Pönale für die Nichtmeldung einer Stromerzeugung zu Zeiten negativer Strompreise berechnet. Das BHKW-Infozentrum empfiehlt, die Abrechnung zu überprüfen und einbehaltene Vergütungen zurückzufordern.
Die Frist zur Eintragung von Bestandsanlagen im Marktstammdatenregister wurde bis zum 30. September 2021 verlängert. Bei nicht erfolgter Registrierung drohen Ordnungs-Gelder sowie der Entfall der Stromvergütung.
Die Übergangsbestimmung für KWK-Anlagen über 500 kW bis 1.000 kW sind neu geregelt worden. Diese ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach festen Vergütungssätzen sofern die Aufnahme des Dauerbetriebs vor dem 01.01.2023 erfolgt.
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