Die Veränderungen des KWK-Gesetzes (KWKG 2021) sind zum 27. Juli 2021 - einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - in Kraft getreten.
Am 27. Juli 2021 traten die Veränderungen des KWKG 2021 in Kraft. Diese wurden am 26. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 47 im Artikel 12 des "Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsgesetz" (16.07.2021) veröffentlicht. Die Veränderungen zum KWK-Gesetz finden sich auf den Seiten 3073 bis 3076 der Bundesgesetzblatt-Veröffentlichung
Zwei zusätzliche Kompakt-Online-Seminare über die zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Veränderungen im KWKG und im EEG werden im Februar/März 2021 angeboten. Anschließend endet diese Veranstaltungsreihe des BHKW-Infozentrums.
Nach dem Absturz des üblichen Preises an der Strombörse im April 2020 befindet sich der Preis für Grundlaststrom an der Strombörse ein Jahr später auf Rekordhoch.
Im Jahre 2022 wird es eine kleine KWKG-Novelle geben. Die Änderungen sollen im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms in Kraft treten und haben erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige KWK-Ausrichtung.
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