Die Veränderungen des KWK-Gesetzes (KWKG 2021) sind zum 27. Juli 2021 - einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - in Kraft getreten.
Am 27. Juli 2021 traten die Veränderungen des KWKG 2021 in Kraft. Diese wurden am 26. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 47 im Artikel 12 des "Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsgesetz" (16.07.2021) veröffentlicht. Die Veränderungen zum KWK-Gesetz finden sich auf den Seiten 3073 bis 3076 der Bundesgesetzblatt-Veröffentlichung
Nach fast vier Monaten Lockdown starten am 07. Juli 2020 wieder die Präsenz-Veranstaltungen beim BHKW-Infozentrum und BHKW-Consult mit einem "Corona-Spezial".
Die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses sieht viele Neuerungen im KWKG gegenüber dem Regierungsentwurf vor. Unter anderem auch eine Beschränkung der jährlichen Förderdauer für alle ab 2020 in Betrieb gegangene KWK-Anlagen.
Die Übergangsbestimmung für KWK-Anlagen über 500 kW bis 1.000 kW sind neu geregelt worden. Diese ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach festen Vergütungssätzen sofern die Aufnahme des Dauerbetriebs vor dem 01.01.2023 erfolgt.
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