Die Veränderungen des KWK-Gesetzes (KWKG 2021) sind zum 27. Juli 2021 - einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - in Kraft getreten.
Am 27. Juli 2021 traten die Veränderungen des KWKG 2021 in Kraft. Diese wurden am 26. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 47 im Artikel 12 des "Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsgesetz" (16.07.2021) veröffentlicht. Die Veränderungen zum KWK-Gesetz finden sich auf den Seiten 3073 bis 3076 der Bundesgesetzblatt-Veröffentlichung
Nach fast vier Monaten Lockdown starten am 07. Juli 2020 wieder die Präsenz-Veranstaltungen beim BHKW-Infozentrum und BHKW-Consult mit einem "Corona-Spezial".
Eigentlich erhalten Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW bei einer Modernisierung wieder die gleiche KWK-Förderung wie für eine Neuanlage. Nun soll dies rückwirkend wieder geändert werden.
Im Jahre 2022 wird es eine kleine KWKG-Novelle geben. Die Änderungen sollen im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms in Kraft treten und haben erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige KWK-Ausrichtung.
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