Viele Neuerungen im KWK-Gesetz 2020

Gleich im ersten Tagesordnungspunkt der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause am 3. Juli 2020 werden die Parlamentarier des Deutschen Bundestags in zweiter und dritter Lesung über das Kohleausstiegsgesetz – und damit auch das neue KWK-Gesetz – entscheiden. Grundlage hierfür wird die am 1. Juli 2020 im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages verabschiedete Beschlussempfehlung (19/20714) sein. Am Nachmittag soll das Kohleausstiegsgesetz samt dem KWKG 2020 dann den Bundesrat passieren.


Die Neuerungen gegenüber dem KWKG-Entwurf der Bundesregierung finden sich auf den Seiten 143-165 sowie den Seiten 204-207 der Beschlussempfehlung.
Sollten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sowie der Bundesrat der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses folgen, kommen einige Veränderungen auf die KWK-Branche zu.


Die markantesten Veränderungen gegenüber dem KWKG-Entwurf der Bundesregierung sind

Das KWK-Gesetz tritt hinsichtlich einiger Paragrafen rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft. Das rückwirkende Inkrafttreten zum 1.1.2020 betrifft u. a. die Regelungen zur Verdopplung der Zuschlagshöhen bei gleichzeitiger Halbierung des Förderzeitraums sowie die Beschränkung der maximalen jährlichen Förderdauer.


Das BHKW-Infozentrum wird ab Ende Juli auch auf der Informationsseite zum KWKG 2020 über das KWKG informieren. Auf dem neuen KWK-Diskussionsforum können Interessierte Fragen zum neuen KWK-Gesetz stellen, an Umfragen teilnehmen und mitdiskutieren.


Intensivseminare und Fachkonferenzen

Ab September 2020 finden wieder KWKG-Intensivseminare als Präsenzveranstaltungen statt.

Am 07./08. Juli in Dresden (noch 2 freie Plätze) sowie am 08./09. September in Magdeburg findet die zweitägige Fachkonferenz „Corona-Spezial – Rechtliche Rahmenbedingungen im Umbruch“ statt.

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