Liebhaberei als Option – Wird das Finanzamt romantisch?

Die Finanzverwaltung ermöglicht Betreibern von kleinen PV- und BHKW-Anlagen, sich durch ein Liebhaberei-Wahlrecht von administrativen Vorgaben bei der Ertragssteuer befreien zu lassen. Damit einher geht aber auch der Verlust der ertragssteuerlichen Berücksichtigung.
Weitere Informationen sowie das Schreiben der Finanzbehörde erhalten Interessierte im Bericht über die neue Liebhaberei-Option im NEWS-Bereich des BHKW-Infozentrums

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