Meldung einer Bestandsanlage im Marktstammdatenregister bis Ende September möglich
Die Frist zur Eintragung von Bestandsanlagen im Marktstammdatenregister wurde bis zum 30. September 2021 verlängert. Bei nicht erfolgter Registrierung drohen Ordnungs-Gelder sowie der Entfall der Stromvergütung.
bhkw-infozentrum
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