Endlich Klarheit für Betreiber mittelgroßer KWK-Anlagen
Die Übergangsbestimmung für KWK-Anlagen über 500 kW bis 1.000 kW sind neu geregelt worden. Diese ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach festen Vergütungssätzen sofern die Aufnahme des Dauerbetriebs vor dem 01.01.2023 erfolgt.
Deutliche weniger KWK-Förderung für modernisierte Mini-KWK-Anlagen
KWK-Förderung für modernisierte Mini-KWK-Anlagen wird rückwirkend halbiert.
Grundlaststrom im April deutlich teurer
Nach dem Absturz des üblichen Preises an der Strombörse im April 2020 befindet sich der Preis für Grundlaststrom an der Strombörse ein Jahr später auf Rekordhoch.
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Wird KWK-Förderung halbiert?
Eigentlich erhalten Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW bei einer Modernisierung wieder die gleiche KWK-Förderung wie für eine Neuanlage. Nun soll dies rückwirkend wieder geändert werden.
Kompaktes Wissen in zwei zusätzlichen Online-Seminaren zum KWKG und EEG 2021
Zwei zusätzliche Kompakt-Online-Seminare über die zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Veränderungen im KWKG und im EEG werden im Februar/März 2021 angeboten. Anschließend endet diese Veranstaltungsreihe des BHKW-Infozentrums.
Neues KWK-Gesetz in Kraft getreten
Das neue KWK-Gesetz (KWKG 2020) trat am 14. August 2020 in Kraft. Einige Regelungen entfalten rückwirkend zum 1.1.2020 ihre Wirkung.
Viele Neuerungen im KWK-Gesetz 2020
Die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses sieht viele Neuerungen im KWKG gegenüber dem Regierungsentwurf vor. Unter anderem auch eine Beschränkung der jährlichen Förderdauer für alle ab 2020 in Betrieb gegangene KWK-Anlagen.