Die Übergangsbestimmung für KWK-Anlagen über 500 kW bis 1.000 kW sind neu geregelt worden. Diese ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach festen Vergütungssätzen sofern die Aufnahme des Dauerbetriebs vor dem 01.01.2023 erfolgt.
Nach dem Absturz des üblichen Preises an der Strombörse im April 2020 befindet sich der Preis für Grundlaststrom an der Strombörse ein Jahr später auf Rekordhoch.
Eigentlich erhalten Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW bei einer Modernisierung wieder die gleiche KWK-Förderung wie für eine Neuanlage. Nun soll dies rückwirkend wieder geändert werden.
Zwei zusätzliche Kompakt-Online-Seminare über die zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Veränderungen im KWKG und im EEG werden im Februar/März 2021 angeboten. Anschließend endet diese Veranstaltungsreihe des BHKW-Infozentrums.
Die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses sieht viele Neuerungen im KWKG gegenüber dem Regierungsentwurf vor. Unter anderem auch eine Beschränkung der jährlichen Förderdauer für alle ab 2020 in Betrieb gegangene KWK-Anlagen.
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