Neues KWK-Gesetz in Kraft getreten

KWKG 2020 in Kraft getreten

Am 13. August 2020 wurde das neue KWK-Gesetz (KWKG 2020) im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 37 veröffentlicht. Das „Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetz (Kohleausstiegsgesetz)“ enthält in seiner Fassung vom 08. August 2020 in Artikel 7 auf den Seiten 1853 bis 1864 die Änderungen des neuen KWK-Gesetzes.


Inkrafttreten des KWKG 2020

Das neue KWK-Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft – also am Freitag, den 14. August 2020.

Einige Regelungen des KWKG 2020 treten rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft. Hierzu gehört z. B. die Einführung der Beschränkung der maximalen jährlich geförderten Vollbenutzungsstunden aber auch die Veränderungen bei der Förderdauer und der Förderhöhe für Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW.

Das KWK-Gesetz 2020 löst damit das KWKG 2016/2017 ab, welches nun außer Kraft getreten ist.


Veranstaltungen zum neuen KWK-Gesetz

Ab September bieten wir für das neue KWK-Gesetz an insgesamt 7 Terminen bundesweit Intensivseminare an, wobei das Präsenz-Seminar in Stuttgart bereits ausgebucht ist.
Außerdem bieten wir die zweitägige Corona-Spezial Fachkonferenz über das neue KWKG, das Energie- und Stromsteuergesetz sowie die EEG-Umlage am 08./09. September in Magdeburg an.