Ich habe gelesen, dass nach dem KWK-Gesetz 2020 zukünftig nur noch 3.500 Vollbenutzungsstunden vergütet werden.
Waren das nicht mal 60.000 bzw. 30.000 Stunden?
Für wen gilt dies und was muss ich mir da konkret vorstellen?
Ich habe gelesen, dass nach dem KWK-Gesetz 2020 zukünftig nur noch 3.500 Vollbenutzungsstunden vergütet werden.
Waren das nicht mal 60.000 bzw. 30.000 Stunden?
Für wen gilt dies und was muss ich mir da konkret vorstellen?
Darf dann mein BHKW nicht länger als 3.500 Stunden pro Jahr laufen?
Doch - aber nur 3.500 zuschlagsberechtigte Vollbenutzungsstunden werden pro Jahr gefördert - erhalten also die KWK-Zuschläge nach dem KWK-Gesetz.
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