Ich bin Energieberater und führe gerade eine BAFA geförderte Energieberatung Mittelstand durch. Als Teil dieser Beratung möchte ich ggf. empfehlen, ein vom Kunden betriebenes BHKW von einem Gebäude in ein anderes umzuziehen, da dort die vom BHKW produzierte Wärme besser genutzt werden kann. Es handelt sich um ein EC-Power BHKW mit 9 kW(el). Das BHKW wurde 2016 in Betrieb genommen. Der Betreiber ändert sich durch den Umzug nicht, auch wirkt das BHKW nach wie vor auf den gleichen Netzanschlußpunkt.
Bevor ich die Maßnahme empfehle, möchte ich mit Ihnen abklären, welche Dinge es bei einem solchen Umzug zu beachten gibt. Ich nehme mal an, dass auf jeden Fall eine Mitteilung der Standortänderung beim BAFA und auch beim Marktstammdatenregister zu erfolgen hat. Hat jemand einen solchen Fall schon mal gehabt und kann mir weiterhelfen.
Umzug BHKW in anderes Gebäude - gleicher Betreiber und Stromanschluss
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Eine kurze Nachfrage:
Ändert sich der Stromnutzer?
Es ändert sich das Gebäude aber der Netzanschluss bleibt gleich? Bedeutet dies, dass alle Gebäude in einer Quartiersversorgung zusammengeschlossen sind? -
Der Netzanschlußpunkt ändert sich nicht. Das Unternehmen besitzt eine Trafostation mit einer Messung und von da aus werden beide betreffenden Gebäude versorgt.
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Somit ändert sich der Stromnutzer nicht.
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Der Stromanschlussnehmer ändert sich nicht. Stromnutzer sind ja unabhängig vom Stromanschlussnehmer. Wenn da aber keine Drittverbraucher im anderen Gebäude sind, wäre ich da entspannt.
Wieviele Stunden läuft das BHKW denn derzeit pro Jahr - und wieviel soll es im zweiten Gebäude mal laufen?Die technische Einbindung der BHKW-Anlage im neuen Gebäude zu errichten, ist ja auch mit Kosten verbunden - daher erscheint mir das kein finanzieller Selbstläufer zu werden.
Warum nicht ein zusätzliches BHKW im zweiten Gebäude? Würde der Strombedarf dafür ausreichen?
Oder ist das BHKW im jetzigen Gebäude unwirtschaftlich? -
Drittverbraucher im anderen Gebäude gibt es nicht. Das BHKW ist im Moment hydraulisch nicht optimal eingebunden. Aktuell läuft es ca. 5.000 Stunden pro Jahr. Aufgrund es höheren Wärmebedarfs im anderen Gebäude gehe ich von 6.000 bis 7.000 Stunden aus. Die technische Einbindung im anderen Gebäude wurde mit 20.000€ veranschlagt. Ein zusätzliches BHKW passt nicht wirklich zum Gesamtstromverbrauch.
Die Idee hinter dem Umzug ist, dass die Wärme im anderen Gebäude besser genutzt werden kann, es somit länger läuft, das BHKW im Zuge des Umzugs auch gleich adäquat hydraulisch eingebunden werden und es im anderen Gebäude als Option zur Erfüllung des EWärmeG herangezogen werden kann.
Die Frage, um die es grundsätzlich geht: Ist es möglich das BHKW umzuziehen und für den Restzeitraum bis 2026 den KWK-Bonus und die volle Energiesteuererstattung in Anspruch nehmen zu können, wenn sich außer der Wärmenutzung nichts ändert.
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Die KWK-Zuschläge (Förderung KWK-Gesetz) sind an die Anlage gekoppelt. Daher sehe ich hier keine Probleme.
Bei der Energiesteuer sehe ich auch keine Probleme.
Hinsichtlich der EEG-Umlagebefreiung müsste ich noch einmal in mich gehen... Ändert sich die postalische Adresse bzw. das Flurstück bei der Versetzung?Die wichtigste Fragestellung ist: Wurde die BHKW-Anlage in dem anderen Gebäude als Erfüllungsoption des EWärmeG bzw. der EnEV angewandt?!? Und wenn ja: Wie soll im bisher von der BHKW-Anlage versorgten Gebäude das EWärmeG erfüllt werden?
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