Hallo Zusammewn,
Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
Ist in dieser Legislaturperiode noch mit einer ggf. rückwirkenden Änderung von § 7 Absatz 3a KWKG 2020 zu rechnen?
Es geht mir speziell um die Frage, mit welcher Vergütung ich für den eingespeisten bzw. selbstgenutzten Strom bei einer Modernisierung rechnen kann: 8/4 oder 16/8 Cent/kWh?
Nach dem aktuellen Wortlaut wären es 8/16 Cent!!
Der Bundestag geht ja jetzt bald in die Sommerpause, dann ist Wahlkampf, dann Koalitionsverhandlungen, da passiert doch nicht mehr viel!
Ich plane die Modernisierung im nächsten Jahr, oder muß ich mich beeilen?
Vielen Dank
mit besten Grüßen
MW